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DokumenteWelche Dokumente eine Sargüberführung braucht
Die Papiere entscheiden, wie schnell ein Sarg reisen kann. Wir besorgen sie für Sie – hier sehen Sie, welche es gibt und wofür sie da sind.
Rudolf Nordheimer und Team – auf Deutsch, Russisch, Ukrainisch oder Englisch.
Die wichtigsten Dokumente
| Dokument | Wer stellt aus | Wann nötig |
|---|---|---|
| Leichenpass | Örtliche Ordnungsbehörde | Immer, wenn der Sarg eine Landesgrenze passiert |
| Sterbeurkunde | Standesamt des Sterbeorts | Immer; für das Ausland oft als internationale, mehrsprachige Urkunde |
| Todesbescheinigung | Arzt, mit Eintrag des Standesamts | Grundlage für Sterbeurkunde und Leichenpass |
| Freigabe | Staatsanwaltschaft | Bei nicht natürlichem oder ungeklärtem Tod |
| Bescheinigung über Versorgung und Verlötung | Bestatter | Für Luftfracht und viele Zielländer |
| Apostille oder Legalisation | Je nach Land zuständige Behörde | Wenn das Zielland oder eine deutsche Behörde sie verlangt |
| Konsulatsbestätigung | Konsulat des Ziellandes | Je nach Land, z. B. für GUS-Staaten häufig |
- Sterbeurkundevom Standesamt, für das Ausland oft als internationale (mehrsprachige) Urkunde
- Leichenpassvon der örtlichen Ordnungsbehörde – Pflicht, sobald der Sarg die Grenze passiert
- Todesbescheinigungvom Arzt, mit Eintrag des Standesamts
- Bescheinigung über Versorgung und Verlötungbestätigt hygienische Versorgung und den dicht verschlossenen Zinkeinsatz
- Freigabe der Staatsanwaltschaftnur bei nicht natürlichem oder ungeklärtem Tod
- Unterlagen für das Konsulatje nach Zielland, z. B. Beglaubigung, Übersetzung oder Apostille
- Sterbeurkunde des Sterbelandesmöglichst mehrsprachig, sonst mit beglaubigter Übersetzung
- Legalisation oder Apostilleverlangen viele Länder und deutsche Behörden für ausländische Urkunden
- Leichenpass oder vergleichbares Dokumentmuss den Sarg bei der Einreise nach Deutschland begleiten
- Ärztliche Bescheinigungzur Todesursache bzw. dass keine Bedenken gegen den Transport bestehen
- Bescheinigung über Einbalsamierung und Verlötungverlangen Fluggesellschaften für die Luftfracht
- Reisepass des Verstorbenenwird für Ausfuhr, Konsulat und Beurkundung meist gebraucht

Leichenpass und Berliner Abkommen
Ein Sarg darf die deutsche Grenze nur mit Leichenpass passieren. Ausgestellt wird er von der örtlichen Ordnungsbehörde nach dem Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Deutschland gehört zum Internationalen Abkommen über Leichenbeförderung von 1937 („Berliner Abkommen“) – mit Ländern wie Österreich, der Schweiz, Frankreich, Italien, den Niederlanden und der Türkei. Für andere Länder klären wir die Vorgaben des Konsulats.
Ausländische Urkunden brauchen oft eine Apostille oder Legalisation. Für die Sterbeurkunde empfiehlt sich eine mehrsprachige, internationale Fassung.
Quellen: Auswärtiges Amt – Vertragsstaaten Berliner Abkommen (PDF) · Auswärtiges Amt – Konsularische Hilfe · Europäisches Verbraucherzentrum – Todesfall im Ausland
Was ist ein Leichenpass und wer stellt ihn aus?
Der Leichenpass ist das amtliche Begleitdokument für einen Verstorbenen, der über eine Landesgrenze überführt wird. In Deutschland stellt ihn die örtliche Ordnungsbehörde am Sterbeort aus, nach dem Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Dafür werden unter anderem Todesbescheinigung und Sterbeurkunde gebraucht. Auch ein Sarg, der aus dem Ausland nach Deutschland kommt, muss von einem Leichenpass oder einem vergleichbaren Dokument begleitet werden. Wir beantragen den Leichenpass für Sie.
Welche Dokumente braucht man für eine Überführung ins Ausland?
In der Regel brauchen Sie die Sterbeurkunde – für das Ausland oft als internationale, mehrsprachige Urkunde –, die Todesbescheinigung des Arztes, den Leichenpass und eine Bescheinigung über Versorgung und Verlötung des Sarges. Bei einem nicht natürlichen oder ungeklärten Tod kommt die Freigabe der Staatsanwaltschaft hinzu. Viele Zielländer verlangen außerdem Unterlagen für das Konsulat, Übersetzungen oder eine Apostille. Wir besorgen alle Dokumente für Sie; Sie unterschreiben nur, was nötig ist.
Brauche ich eine Apostille oder Beglaubigung?
Oft ja. Viele Länder erkennen deutsche Urkunden nur mit Apostille oder Legalisation an, und umgekehrt verlangen deutsche Behörden diese Bestätigung häufig für ausländische Sterbeurkunden. Welche Form nötig ist, hängt vom jeweiligen Land ab. Wir klären das mit dem Konsulat und kümmern uns auch um beglaubigte Übersetzungen.
Ist nach einer Rückführung eine Einäscherung in Deutschland möglich?
Ja. Für eine Feuerbestattung verlangen die Behörden je nach Bundesland zusätzliche Unterlagen, etwa eine weitere ärztliche Untersuchung und eine Bestätigung der Behörde. Wir klären das vorab mit dem Bestatter vor Ort, damit es nach der Ankunft keine Verzögerung gibt.
Zahlt die deutsche Botschaft die Rückführung?
Nein. Das Auswärtige Amt kann Überführungs- oder Bestattungskosten nicht aus öffentlichen Mitteln auslegen. Die deutsche Botschaft oder das Konsulat hilft aber bei Dokumenten, kann örtliche Bestatter nennen und unterstützt bei der Verständigung mit Behörden vor Ort. Die Kosten der Rückführung tragen in der Regel die Erben oder eine Versicherung.
Wir sind jetzt für Sie da
Tag und Nacht, auch am Wochenende. Ein Anruf genügt, um die Überführung in Gang zu bringen.