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Welche Dokumente eine Sargüberführung braucht

Die Papiere entscheiden, wie schnell ein Sarg reisen kann. Wir besorgen sie für Sie – hier sehen Sie, welche es gibt und wofür sie da sind.

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Rudolf Nordheimer und Team – auf Deutsch, Russisch, Ukrainisch oder Englisch.

Übersicht

Die wichtigsten Dokumente

DokumentWer stellt ausWann nötig
LeichenpassÖrtliche OrdnungsbehördeImmer, wenn der Sarg eine Landesgrenze passiert
SterbeurkundeStandesamt des SterbeortsImmer; für das Ausland oft als internationale, mehrsprachige Urkunde
TodesbescheinigungArzt, mit Eintrag des StandesamtsGrundlage für Sterbeurkunde und Leichenpass
FreigabeStaatsanwaltschaftBei nicht natürlichem oder ungeklärtem Tod
Bescheinigung über Versorgung und VerlötungBestatterFür Luftfracht und viele Zielländer
Apostille oder LegalisationJe nach Land zuständige BehördeWenn das Zielland oder eine deutsche Behörde sie verlangt
KonsulatsbestätigungKonsulat des ZiellandesJe nach Land, z. B. für GUS-Staaten häufig
Ins AuslandAus Deutschland
  • Sterbeurkundevom Standesamt, für das Ausland oft als internationale (mehrsprachige) Urkunde
  • Leichenpassvon der örtlichen Ordnungsbehörde – Pflicht, sobald der Sarg die Grenze passiert
  • Todesbescheinigungvom Arzt, mit Eintrag des Standesamts
  • Bescheinigung über Versorgung und Verlötungbestätigt hygienische Versorgung und den dicht verschlossenen Zinkeinsatz
  • Freigabe der Staatsanwaltschaftnur bei nicht natürlichem oder ungeklärtem Tod
  • Unterlagen für das Konsulatje nach Zielland, z. B. Beglaubigung, Übersetzung oder Apostille

Quellen: Stadt Heidelberg – Überführung ins Ausland

Nach DeutschlandAus dem Ausland
  • Sterbeurkunde des Sterbelandesmöglichst mehrsprachig, sonst mit beglaubigter Übersetzung
  • Legalisation oder Apostilleverlangen viele Länder und deutsche Behörden für ausländische Urkunden
  • Leichenpass oder vergleichbares Dokumentmuss den Sarg bei der Einreise nach Deutschland begleiten
  • Ärztliche Bescheinigungzur Todesursache bzw. dass keine Bedenken gegen den Transport bestehen
  • Bescheinigung über Einbalsamierung und Verlötungverlangen Fluggesellschaften für die Luftfracht
  • Reisepass des Verstorbenenwird für Ausfuhr, Konsulat und Beurkundung meist gebraucht

Quellen: Stadt Heidelberg – Überführung aus dem Ausland

Urkunden, Stempel und Füller auf einem Schreibtisch
Rechtlicher Rahmen

Leichenpass und Berliner Abkommen

Ein Sarg darf die deutsche Grenze nur mit Leichenpass passieren. Ausgestellt wird er von der örtlichen Ordnungsbehörde nach dem Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes.

Deutschland gehört zum Internationalen Abkommen über Leichenbeförderung von 1937 („Berliner Abkommen“) – mit Ländern wie Österreich, der Schweiz, Frankreich, Italien, den Niederlanden und der Türkei. Für andere Länder klären wir die Vorgaben des Konsulats.

Ausländische Urkunden brauchen oft eine Apostille oder Legalisation. Für die Sterbeurkunde empfiehlt sich eine mehrsprachige, internationale Fassung.

Quellen: Auswärtiges Amt – Vertragsstaaten Berliner Abkommen (PDF) · Auswärtiges Amt – Konsularische Hilfe · Europäisches Verbraucherzentrum – Todesfall im Ausland

Fragen

Häufige Fragen

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Was ist ein Leichenpass und wer stellt ihn aus?

Der Leichenpass ist das amtliche Begleitdokument für einen Verstorbenen, der über eine Landesgrenze überführt wird. In Deutschland stellt ihn die örtliche Ordnungsbehörde am Sterbeort aus, nach dem Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Dafür werden unter anderem Todesbescheinigung und Sterbeurkunde gebraucht. Auch ein Sarg, der aus dem Ausland nach Deutschland kommt, muss von einem Leichenpass oder einem vergleichbaren Dokument begleitet werden. Wir beantragen den Leichenpass für Sie.

Welche Dokumente braucht man für eine Überführung ins Ausland?

In der Regel brauchen Sie die Sterbeurkunde – für das Ausland oft als internationale, mehrsprachige Urkunde –, die Todesbescheinigung des Arztes, den Leichenpass und eine Bescheinigung über Versorgung und Verlötung des Sarges. Bei einem nicht natürlichen oder ungeklärten Tod kommt die Freigabe der Staatsanwaltschaft hinzu. Viele Zielländer verlangen außerdem Unterlagen für das Konsulat, Übersetzungen oder eine Apostille. Wir besorgen alle Dokumente für Sie; Sie unterschreiben nur, was nötig ist.

Brauche ich eine Apostille oder Beglaubigung?

Oft ja. Viele Länder erkennen deutsche Urkunden nur mit Apostille oder Legalisation an, und umgekehrt verlangen deutsche Behörden diese Bestätigung häufig für ausländische Sterbeurkunden. Welche Form nötig ist, hängt vom jeweiligen Land ab. Wir klären das mit dem Konsulat und kümmern uns auch um beglaubigte Übersetzungen.

Ist nach einer Rückführung eine Einäscherung in Deutschland möglich?

Ja. Für eine Feuerbestattung verlangen die Behörden je nach Bundesland zusätzliche Unterlagen, etwa eine weitere ärztliche Untersuchung und eine Bestätigung der Behörde. Wir klären das vorab mit dem Bestatter vor Ort, damit es nach der Ankunft keine Verzögerung gibt.

Zahlt die deutsche Botschaft die Rückführung?

Nein. Das Auswärtige Amt kann Überführungs- oder Bestattungskosten nicht aus öffentlichen Mitteln auslegen. Die deutsche Botschaft oder das Konsulat hilft aber bei Dokumenten, kann örtliche Bestatter nennen und unterstützt bei der Verständigung mit Behörden vor Ort. Die Kosten der Rückführung tragen in der Regel die Erben oder eine Versicherung.

Wir sind jetzt für Sie da

Tag und Nacht, auch am Wochenende. Ein Anruf genügt, um die Überführung in Gang zu bringen.

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