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Anfrage

Start/Rückführung nach Deutschland

Aus dem Ausland nach Deutschland

Rückführung Verstorbener nach Deutschland

Die Nachricht trifft Sie unvorbereitet, oft weit weg. Wir sprechen mit Klinik, Behörden und Bestatter vor Ort und bringen Ihren Angehörigen nach Hause.

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Rudolf Nordheimer und Team – auf Deutsch, Russisch, Ukrainisch oder Englisch.

Tod im Ausland

Was jetzt zu tun ist

Diese Schritte helfen in den ersten Stunden. Den Rest übernehmen wir.

Quellen: Auswärtiges Amt – Konsularische Hilfe · Europäisches Verbraucherzentrum – Todesfall im Ausland

  1. Rufen Sie uns an

    Wir sprechen mit Klinik, Polizei und Bestatter vor Ort, auch wenn Sie die Sprache nicht sprechen.

  2. Botschaft informieren

    Die deutsche Auslandsvertretung hilft bei Dokumenten und nennt örtliche Bestatter.

  3. Versicherung prüfen

    Reise- oder Auslandskrankenversicherung, Kreditkarte, Sterbegeldversicherung: Manche übernehmen die Rückführung. Melden Sie den Fall früh.

  4. Nichts überstürzt unterschreiben

    Lassen Sie sich Kosten vor Ort schriftlich geben, bevor Sie einen Auftrag erteilen. Wir prüfen Angebote gern mit.

  5. Unterlagen sichern

    Reisepass des Verstorbenen, Arztberichte, Polizeibescheinigung – Kopien oder Fotos genügen erst einmal.

  6. Kosten realistisch sehen

    Der Staat legt Überführungskosten nicht aus. Unser Festpreis zeigt Ihnen vorher, was auf Sie zukommt.

Ablauf

So kommt Ihr Angehöriger nach Hause

  1. Anruf aus dem Ausland

    Rufen Sie uns an, sobald Sie die Nachricht erhalten. Wir nehmen Kontakt mit Behörden, Klinik und einem Bestatter vor Ort auf – in der Landessprache oder auf Englisch.

  2. Versorgung vor Ort

    Ein Bestatter vor Ort versorgt den Verstorbenen und bettet ihn in einen Sarg nach internationalem Standard. Wir stimmen jeden Schritt mit ihm ab.

  3. Dokumente vor Ort

    Örtliche Sterbeurkunde, Leichenpass oder vergleichbare Bescheinigung, Legalisation oder Apostille. Die deutsche Botschaft unterstützt bei Dokumenten.

  4. Rückführung

    Flug nach Frankfurt, Düsseldorf, München oder zum nächstgelegenen Flughafen – oder per Straße aus dem europäischen Ausland. Wir übernehmen den Sarg bei Ankunft.

  5. Übergabe in Deutschland

    Wir bringen den Verstorbenen zum Bestatter Ihrer Wahl oder direkt zur Trauerfeier.

DokumenteNach Deutschland
  • Sterbeurkunde des Sterbelandesmöglichst mehrsprachig, sonst mit beglaubigter Übersetzung
  • Legalisation oder Apostilleverlangen viele Länder und deutsche Behörden für ausländische Urkunden
  • Leichenpass oder vergleichbares Dokumentmuss den Sarg bei der Einreise nach Deutschland begleiten
  • Ärztliche Bescheinigungzur Todesursache bzw. dass keine Bedenken gegen den Transport bestehen
  • Bescheinigung über Einbalsamierung und Verlötungverlangen Fluggesellschaften für die Luftfracht
  • Reisepass des Verstorbenenwird für Ausfuhr, Konsulat und Beurkundung meist gebraucht

Ohne Leichenpass oder gleichwertiges Dokument darf ein Sarg aus dem Ausland nur mit besonderer Genehmigung der Behörden weiterbefördert werden. Deshalb prüfen wir die Papiere, bevor der Sarg das Sterbeland verlässt.

Quellen: Stadt Heidelberg – Überführung aus dem Ausland

Kosten und Versicherung

Wer die Rückführung bezahlt

Das Auswärtige Amt kann Überführungs- und Bestattungskosten nicht aus öffentlichen Mitteln auslegen. Die Botschaft hilft aber bei Dokumenten und nennt örtliche Bestatter.

Die Kosten tragen in der Regel die Erben. Prüfen Sie früh, ob eine Reise- oder Auslandskrankenversicherung, eine Kreditkarte oder eine Sterbegeldversicherung die Rückführung übernimmt. Wir geben Ihnen einen schriftlichen Festpreis, den Sie bei der Versicherung einreichen können.

Mehr zu den Kosten

Quellen: Auswärtiges Amt – Konsularische Hilfe · Europäisches Verbraucherzentrum – Todesfall im Ausland

Nach der Ankunft

Beisetzung in Deutschland

Wir bringen den Verstorbenen zum Bestatter Ihrer Wahl oder direkt zur Trauerfeier. Den Sterbefall kann ein deutsches Standesamt nachbeurkunden – das ist zum Beispiel für das Erbe wichtig.

Auch eine Einäscherung ist nach der Rückführung möglich. Dafür verlangen die Behörden je nach Bundesland zusätzliche Unterlagen. Das klären wir vorab, damit es nach der Ankunft keine Verzögerung gibt.

Fragen

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – wir antworten sofort.

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Ein Angehöriger ist im Urlaub gestorben. Was müssen wir tun?

Rufen Sie uns an und informieren Sie die deutsche Botschaft oder das Konsulat im Sterbeland. Prüfen Sie, ob eine Reise- oder Auslandskrankenversicherung, eine Kreditkarte oder eine Sterbegeldversicherung die Rückführung übernimmt, und melden Sie den Fall dort früh. Unterschreiben Sie vor Ort keinen Auftrag, bevor die Kosten schriftlich vorliegen. Sichern Sie Reisepass, Arztberichte und Polizeibescheinigungen – Fotos genügen erst einmal. Wir sprechen mit Klinik, Behörden und Bestatter vor Ort, auch wenn Sie die Landessprache nicht sprechen, und organisieren die Rückführung nach Deutschland.

Zahlt die deutsche Botschaft die Rückführung?

Nein. Das Auswärtige Amt kann Überführungs- oder Bestattungskosten nicht aus öffentlichen Mitteln auslegen. Die deutsche Botschaft oder das Konsulat hilft aber bei Dokumenten, kann örtliche Bestatter nennen und unterstützt bei der Verständigung mit Behörden vor Ort. Die Kosten der Rückführung tragen in der Regel die Erben oder eine Versicherung.

Übernimmt eine Versicherung die Kosten der Überführung?

Das hängt vom Vertrag ab. Bei einem Todesfall im Ausland übernehmen viele Reise- und Auslandskrankenversicherungen die Rückführung nach Deutschland, manchmal auch Kreditkarten mit Reiseschutz. Sterbegeldversicherungen zahlen eine vereinbarte Summe, die Sie für die Überführung einsetzen können. Melden Sie den Todesfall so früh wie möglich, denn manche Versicherer wollen die Rückführung selbst organisieren oder vorher zustimmen. Unseren schriftlichen Festpreis können Sie bei der Versicherung einreichen.

Was kostet eine Rückführung eines Verstorbenen nach Deutschland?

Auch bei einer Rückführung aus dem Ausland bestimmen Strecke, Flugverbindung und die Dokumente des Sterbelandes den Preis. Hinzu kommen die Leistungen des Bestatters vor Ort, etwa Versorgung, Einbalsamierung und Sarg, sowie Übersetzungen und Beglaubigungen. Lassen Sie sich Kosten vor Ort immer schriftlich geben, bevor Sie einen Auftrag unterschreiben. Wir holen die Angebote ein, prüfen sie mit Ihnen und nennen Ihnen einen schriftlichen Festpreis für die gesamte Rückführung.

Ist nach einer Rückführung eine Einäscherung in Deutschland möglich?

Ja. Für eine Feuerbestattung verlangen die Behörden je nach Bundesland zusätzliche Unterlagen, etwa eine weitere ärztliche Untersuchung und eine Bestätigung der Behörde. Wir klären das vorab mit dem Bestatter vor Ort, damit es nach der Ankunft keine Verzögerung gibt.

Können Angehörige mit dem Verstorbenen mitfliegen?

Der Sarg reist als Fracht im Frachtraum des Flugzeugs. Angehörige können in der Regel als Passagiere mit derselben Maschine fliegen, wenn die Verbindung das zulässt. Das klären wir bei der Buchung, damit Sie am Zielflughafen gemeinsam mit dem Sarg ankommen und die Übergabe miterleben können.

Dürfen wir den Sarg selbst transportieren?

Nein. Verstorbene dürfen nur von zugelassenen Bestattungsunternehmen überführt werden. Fluggesellschaften nehmen Buchungen für Särge zudem nur von Bestattern und spezialisierten Spediteuren an, nicht von Privatpersonen. Wir übernehmen den gesamten Transport und halten Sie dabei auf dem Laufenden.

Wir sind jetzt für Sie da

Tag und Nacht, auch am Wochenende. Ein Anruf genügt, um die Überführung in Gang zu bringen.

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