Was kostet eine Sargüberführung ins Ausland?
Der Preis einer Sargüberführung hängt vor allem von vier Dingen ab: der Strecke, dem Transportweg (Überführungsfahrzeug oder Luftfracht), den Dokumenten, die das Zielland verlangt, und dem Ort der Abholung. Dazu kommen der Überführungssarg mit verlötetem Zinkeinsatz, die hygienische Versorgung und bei Luftfracht die Flugkiste und die Frachtkosten. Eine Sargüberführung kostet deshalb deutlich mehr als eine Urnenüberführung. Seriös lässt sich der Preis erst nennen, wenn Strecke und Papiere geklärt sind. Sie bekommen von uns vorab einen kostenlosen, schriftlichen Festpreis, in dem jede Position einzeln steht – ohne spätere Nachforderungen.
Wie lange dauert eine Sargüberführung?
Die Dauer hängt vor allem davon ab, wie schnell die Dokumente vorliegen: Sterbeurkunde, Leichenpass, Freigaben und gegebenenfalls die Bestätigung des Konsulats. Innerhalb Europas ist der Sarg im Überführungsfahrzeug je nach Strecke ein bis wenige Tage unterwegs. Bei Luftfracht kommen die Flugverbindungen hinzu. Ein Beispiel aus unseren Bewertungen: Bei einer Überführung von München nach Novosibirsk war die Beisetzung am vierten Tag möglich. Das gelingt nicht immer so schnell – nach dem ersten Gespräch sagen wir Ihnen, womit Sie realistisch rechnen können.
Wird der Sarg mit dem Flugzeug oder mit dem Auto überführt?
Beides ist möglich. Innerhalb Europas – etwa nach Polen, ins Baltikum, auf den Balkan oder in die Ukraine – fährt oft ein Überführungsfahrzeug von Tür zu Tür, ohne Umladen, und das ist häufig günstiger. In die GUS-Staaten, nach Afrika – etwa Nigeria oder Ghana –, nach Asien – etwa Vietnam oder die Philippinen – oder nach Amerika reist der Sarg als Luftfracht in einer Flugkiste und wird am Zielflughafen übernommen. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt von Ziel, Zeit und Budget ab. Wenn beides geht, rechnen wir beide Varianten für Sie durch.
Braucht man für eine Überführung ins Ausland einen Zinksarg?
Für grenzüberschreitende Überführungen in der Regel ja. Das Europäische Übereinkommen über die Leichenbeförderung verlangt einen undurchlässigen Sarg: einen Holzsarg mit dicht verlötetem Zinkeinsatz, eine saugfähige Auskleidung und bei Luftfracht eine Vorrichtung zum Druckausgleich mit Filter. Fluggesellschaften nehmen ebenfalls nur hermetisch verschlossene Särge an. Wir stellen einen Überführungssarg, der diese Vorgaben erfüllt.
Was ist ein Leichenpass und wer stellt ihn aus?
Der Leichenpass ist das amtliche Begleitdokument für einen Verstorbenen, der über eine Landesgrenze überführt wird. In Deutschland stellt ihn die örtliche Ordnungsbehörde am Sterbeort aus, nach dem Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Dafür werden unter anderem Todesbescheinigung und Sterbeurkunde gebraucht. Auch ein Sarg, der aus dem Ausland nach Deutschland kommt, muss von einem Leichenpass oder einem vergleichbaren Dokument begleitet werden. Wir beantragen den Leichenpass für Sie.
Welche Dokumente braucht man für eine Überführung ins Ausland?
In der Regel brauchen Sie die Sterbeurkunde – für das Ausland oft als internationale, mehrsprachige Urkunde –, die Todesbescheinigung des Arztes, den Leichenpass und eine Bescheinigung über Versorgung und Verlötung des Sarges. Bei einem nicht natürlichen oder ungeklärten Tod kommt die Freigabe der Staatsanwaltschaft hinzu. Viele Zielländer verlangen außerdem Unterlagen für das Konsulat, Übersetzungen oder eine Apostille. Wir besorgen alle Dokumente für Sie; Sie unterschreiben nur, was nötig ist.
Können wir uns vor der Überführung verabschieden?
Ja. Ein Abschied am offenen Sarg ist vor dem Verschließen und Verlöten möglich – in Deutschland oder, je nach Wunsch und Zustand, am Zielort. Sagen Sie uns früh Bescheid, dann planen wir die Zeit und den Raum dafür ein. Auch eine Trauerfeier vor der Abreise organisieren wir gern.