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Häufige Fragen zur Sargüberführung

31 Antworten auf das, was Familien und Bestatter uns am häufigsten fragen – von den Kosten über die Dokumente bis zum Transport. Wenn Ihre Frage fehlt, rufen Sie an.

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Kosten und Bezahlung

Was kostet eine Sargüberführung ins Ausland?

Der Preis einer Sargüberführung hängt vor allem von vier Dingen ab: der Strecke, dem Transportweg (Überführungsfahrzeug oder Luftfracht), den Dokumenten, die das Zielland verlangt, und dem Ort der Abholung. Dazu kommen der Überführungssarg mit verlötetem Zinkeinsatz, die hygienische Versorgung und bei Luftfracht die Flugkiste und die Frachtkosten. Eine Sargüberführung kostet deshalb deutlich mehr als eine Urnenüberführung. Seriös lässt sich der Preis erst nennen, wenn Strecke und Papiere geklärt sind. Sie bekommen von uns vorab einen kostenlosen, schriftlichen Festpreis, in dem jede Position einzeln steht – ohne spätere Nachforderungen.

Was kostet eine Rückführung eines Verstorbenen nach Deutschland?

Auch bei einer Rückführung aus dem Ausland bestimmen Strecke, Flugverbindung und die Dokumente des Sterbelandes den Preis. Hinzu kommen die Leistungen des Bestatters vor Ort, etwa Versorgung, Einbalsamierung und Sarg, sowie Übersetzungen und Beglaubigungen. Lassen Sie sich Kosten vor Ort immer schriftlich geben, bevor Sie einen Auftrag unterschreiben. Wir holen die Angebote ein, prüfen sie mit Ihnen und nennen Ihnen einen schriftlichen Festpreis für die gesamte Rückführung.

Wer bezahlt die Überführung eines Verstorbenen?

Die Kosten der Beerdigung tragen nach § 1968 BGB die Erben – dazu gehört in der Regel auch die Überführung. Oft springt eine Versicherung ein: Reise- oder Auslandskrankenversicherungen, manche Kreditkarten und Sterbegeldversicherungen übernehmen die Rückführung ganz oder teilweise, je nach Vertrag. Ist den Verpflichteten die Zahlung nicht zuzumuten, kann das Sozialamt nach § 74 SGB XII die erforderlichen Bestattungskosten übernehmen; ob eine Überführung dazugehört, entscheidet es im Einzelfall.

Übernimmt eine Versicherung die Kosten der Überführung?

Das hängt vom Vertrag ab. Bei einem Todesfall im Ausland übernehmen viele Reise- und Auslandskrankenversicherungen die Rückführung nach Deutschland, manchmal auch Kreditkarten mit Reiseschutz. Sterbegeldversicherungen zahlen eine vereinbarte Summe, die Sie für die Überführung einsetzen können. Melden Sie den Todesfall so früh wie möglich, denn manche Versicherer wollen die Rückführung selbst organisieren oder vorher zustimmen. Unseren schriftlichen Festpreis können Sie bei der Versicherung einreichen.

Zahlt die deutsche Botschaft die Rückführung?

Nein. Das Auswärtige Amt kann Überführungs- oder Bestattungskosten nicht aus öffentlichen Mitteln auslegen. Die deutsche Botschaft oder das Konsulat hilft aber bei Dokumenten, kann örtliche Bestatter nennen und unterstützt bei der Verständigung mit Behörden vor Ort. Die Kosten der Rückführung tragen in der Regel die Erben oder eine Versicherung.

Ablauf und Transport

Was ist zu tun, wenn ein Angehöriger in Deutschland stirbt und in seiner Heimat beigesetzt werden soll?

Zuerst stellt ein Arzt den Tod fest und die Todesbescheinigung aus. Danach können Sie uns direkt anrufen – Tag und Nacht. Wir holen den Verstorbenen ab, beantragen beim Standesamt die Sterbeurkunde und bei der Ordnungsbehörde den Leichenpass, klären die Anforderungen des Konsulats im Zielland und organisieren Sarg, Versorgung und Transport. Sie brauchen dafür in der Regel nur den Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen und, falls vorhanden, Geburts- oder Heiratsurkunde. Was genau fehlt, sagen wir Ihnen im ersten Gespräch.

Wie lange dauert eine Sargüberführung?

Die Dauer hängt vor allem davon ab, wie schnell die Dokumente vorliegen: Sterbeurkunde, Leichenpass, Freigaben und gegebenenfalls die Bestätigung des Konsulats. Innerhalb Europas ist der Sarg im Überführungsfahrzeug je nach Strecke ein bis wenige Tage unterwegs. Bei Luftfracht kommen die Flugverbindungen hinzu. Ein Beispiel aus unseren Bewertungen: Bei einer Überführung von München nach Novosibirsk war die Beisetzung am vierten Tag möglich. Das gelingt nicht immer so schnell – nach dem ersten Gespräch sagen wir Ihnen, womit Sie realistisch rechnen können.

Ein Angehöriger ist im Urlaub gestorben. Was müssen wir tun?

Rufen Sie uns an und informieren Sie die deutsche Botschaft oder das Konsulat im Sterbeland. Prüfen Sie, ob eine Reise- oder Auslandskrankenversicherung, eine Kreditkarte oder eine Sterbegeldversicherung die Rückführung übernimmt, und melden Sie den Fall dort früh. Unterschreiben Sie vor Ort keinen Auftrag, bevor die Kosten schriftlich vorliegen. Sichern Sie Reisepass, Arztberichte und Polizeibescheinigungen – Fotos genügen erst einmal. Wir sprechen mit Klinik, Behörden und Bestatter vor Ort, auch wenn Sie die Landessprache nicht sprechen, und organisieren die Rückführung nach Deutschland.

Wird der Sarg mit dem Flugzeug oder mit dem Auto überführt?

Beides ist möglich. Innerhalb Europas – etwa nach Polen, ins Baltikum, auf den Balkan oder in die Ukraine – fährt oft ein Überführungsfahrzeug von Tür zu Tür, ohne Umladen, und das ist häufig günstiger. In die GUS-Staaten, nach Afrika – etwa Nigeria oder Ghana –, nach Asien – etwa Vietnam oder die Philippinen – oder nach Amerika reist der Sarg als Luftfracht in einer Flugkiste und wird am Zielflughafen übernommen. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt von Ziel, Zeit und Budget ab. Wenn beides geht, rechnen wir beide Varianten für Sie durch.

Können Angehörige mit dem Verstorbenen mitfliegen?

Der Sarg reist als Fracht im Frachtraum des Flugzeugs. Angehörige können in der Regel als Passagiere mit derselben Maschine fliegen, wenn die Verbindung das zulässt. Das klären wir bei der Buchung, damit Sie am Zielflughafen gemeinsam mit dem Sarg ankommen und die Übergabe miterleben können.

Dürfen wir den Sarg selbst transportieren?

Nein. Verstorbene dürfen nur von zugelassenen Bestattungsunternehmen überführt werden. Fluggesellschaften nehmen Buchungen für Särge zudem nur von Bestattern und spezialisierten Spediteuren an, nicht von Privatpersonen. Wir übernehmen den gesamten Transport und halten Sie dabei auf dem Laufenden.

Können wir uns vor der Überführung verabschieden?

Ja. Ein Abschied am offenen Sarg ist vor dem Verschließen und Verlöten möglich – in Deutschland oder, je nach Wunsch und Zustand, am Zielort. Sagen Sie uns früh Bescheid, dann planen wir die Zeit und den Raum dafür ein. Auch eine Trauerfeier vor der Abreise organisieren wir gern.

Sarg und Dokumente

Braucht man für eine Überführung ins Ausland einen Zinksarg?

Für grenzüberschreitende Überführungen in der Regel ja. Das Europäische Übereinkommen über die Leichenbeförderung verlangt einen undurchlässigen Sarg: einen Holzsarg mit dicht verlötetem Zinkeinsatz, eine saugfähige Auskleidung und bei Luftfracht eine Vorrichtung zum Druckausgleich mit Filter. Fluggesellschaften nehmen ebenfalls nur hermetisch verschlossene Särge an. Wir stellen einen Überführungssarg, der diese Vorgaben erfüllt.

Was ist eine Flugkiste?

Die Flugkiste ist eine Transportkiste aus Holz, in der der Sarg bei Luftfracht reist. Sie schützt den Sarg beim Verladen und sorgt dafür, dass er im Frachtbereich nicht sofort als Sarg zu erkennen ist. Am Zielort wird der Sarg aus der Kiste genommen und an Familie oder Bestatter übergeben.

Muss der Verstorbene für die Überführung einbalsamiert werden?

Das hängt von der Strecke, der Fluggesellschaft und dem Zielland ab. Bei Luftfracht und langen Strecken verlangen Fluggesellschaften häufig eine Bescheinigung über Einbalsamierung bzw. hygienische Versorgung und Verlötung. Wir klären vorab, was in Ihrem Fall nötig ist, und sagen Ihnen das, bevor Kosten entstehen.

Was ist ein Leichenpass und wer stellt ihn aus?

Der Leichenpass ist das amtliche Begleitdokument für einen Verstorbenen, der über eine Landesgrenze überführt wird. In Deutschland stellt ihn die örtliche Ordnungsbehörde am Sterbeort aus, nach dem Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Dafür werden unter anderem Todesbescheinigung und Sterbeurkunde gebraucht. Auch ein Sarg, der aus dem Ausland nach Deutschland kommt, muss von einem Leichenpass oder einem vergleichbaren Dokument begleitet werden. Wir beantragen den Leichenpass für Sie.

Welche Dokumente braucht man für eine Überführung ins Ausland?

In der Regel brauchen Sie die Sterbeurkunde – für das Ausland oft als internationale, mehrsprachige Urkunde –, die Todesbescheinigung des Arztes, den Leichenpass und eine Bescheinigung über Versorgung und Verlötung des Sarges. Bei einem nicht natürlichen oder ungeklärten Tod kommt die Freigabe der Staatsanwaltschaft hinzu. Viele Zielländer verlangen außerdem Unterlagen für das Konsulat, Übersetzungen oder eine Apostille. Wir besorgen alle Dokumente für Sie; Sie unterschreiben nur, was nötig ist.

Brauche ich eine Apostille oder Beglaubigung?

Oft ja. Viele Länder erkennen deutsche Urkunden nur mit Apostille oder Legalisation an, und umgekehrt verlangen deutsche Behörden diese Bestätigung häufig für ausländische Sterbeurkunden. Welche Form nötig ist, hängt vom jeweiligen Land ab. Wir klären das mit dem Konsulat und kümmern uns auch um beglaubigte Übersetzungen.

Ist nach einer Rückführung eine Einäscherung in Deutschland möglich?

Ja. Für eine Feuerbestattung verlangen die Behörden je nach Bundesland zusätzliche Unterlagen, etwa eine weitere ärztliche Untersuchung und eine Bestätigung der Behörde. Wir klären das vorab mit dem Bestatter vor Ort, damit es nach der Ankunft keine Verzögerung gibt.

Ist eine Urnenüberführung einfacher und günstiger?

Ja. Nach einer Einäscherung braucht es keinen Überführungssarg mit Zinkeinsatz, und die Urne kann als Luftfracht oder in vielen Fällen sogar im Handgepäck reisen. Das macht die Überführung einfacher und deutlich günstiger: Eine Urnenüberführung beginnt bei uns ab 850 €. Ob eine Einäscherung zu den Wünschen der Familie und den Regeln des Ziellandes passt, besprechen wir gern mit Ihnen.

Urnenüberführung

Wie reist eine Urne ins Ausland – als Fracht oder im Handgepäck?

Es gibt zwei Wege. Entweder reist die Urne versiegelt als Luftfracht, dann kümmern wir uns um Frachtpapiere, Zoll und Einfuhr. Oder ein Angehöriger nimmt die Urne im Flugzeug mit; dann bereiten wir die Dokumente vor, und sie reisen mit ihm. Ob die Mitnahme möglich ist, hängt vom Bundesland, vom Zielland und von der Fluggesellschaft ab. Das klären wir vorab.

Darf ich eine Urne im Handgepäck mitnehmen?

Bei vielen Fluggesellschaften ja, aber nicht bei allen. Fragen Sie die Airline vorher und lassen Sie sich die Mitnahme am besten schriftlich bestätigen. Die Urne sollte aus durchleuchtbarem Material wie Holz, Pappe oder Kunststoff sein, denn bei der Sicherheitskontrolle darf sie nicht geöffnet werden. Sterbeurkunde und Einäscherungsbescheinigung gehören im Original ins Handgepäck. Planen Sie für die Kontrolle mehr Zeit ein.

Welche Dokumente braucht eine Urne für das Ausland?

In der Regel die Sterbeurkunde – oft in internationaler, mehrsprachiger Fassung –, die Einäscherungsbescheinigung des Krematoriums und eine Bestätigung des Bestatters über den Inhalt der Urne. Je nach Bundesland wird ein Nachweis verlangt, wo die Urne im Ausland beigesetzt wird. Viele Zielländer, etwa in den GUS-Staaten, verlangen zusätzlich Apostille oder Legalisation und beglaubigte Übersetzungen. Wir stellen die Unterlagen für Sie zusammen.

Warum wird ein Nachweis über die Beisetzung im Ausland verlangt?

Wegen des Friedhofszwangs: In Deutschland müssen Urnen grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden und dürfen in der Regel nicht privat aufbewahrt werden. Ausnahmen gibt es nur in einzelnen Bundesländern, etwa Bremen. Deshalb geben Krematorium und Behörden eine Urne für das Ausland oft nur heraus, wenn feststeht, wo sie beigesetzt wird – zum Beispiel mit der Bestätigung eines Friedhofs.

Können Sie eine Urne aus dem Ausland nach Deutschland holen?

Ja. Dafür werden in der Regel die ausländische Sterbeurkunde mit Apostille oder Legalisation, die Einäscherungsbescheinigung, eine Bestätigung des Bestatters über den Inhalt der Urne und der Reisepass des Verstorbenen gebraucht; manche deutsche Auslandsvertretungen stellen zusätzlich eine Urnenbescheinigung aus. Wegen des Friedhofszwangs nimmt in Deutschland ein Bestatter die Urne entgegen – das übernehmen wir und organisieren auf Wunsch die Beisetzung.

Was kostet eine Urnenüberführung?

Eine Urnenüberführung beginnt bei uns ab 850 €. Der genaue Preis hängt vom Zielland, vom Transportweg und von den nötigen Dokumenten ab, etwa Apostille und Übersetzungen. Nach einem kurzen Gespräch bekommen Sie einen schriftlichen Festpreis, in dem jede Position steht.

Länder, Erreichbarkeit und über uns

Überführen Sie auch nach Russland, Kasachstan, Usbekistan und in andere GUS-Staaten?

Ja, die GUS-Staaten und Osteuropa sind unser Schwerpunkt. Partner-Bestatter haben wir in Ukraine, Russland, Kasachstan, Usbekistan, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Polen und Serbien. Für Länder wie Kasachstan, Usbekistan oder Russland verlangen die Konsulate oft eigene Bestätigungen und übersetzte Dokumente; wir kennen die Abläufe und beraten Sie auf Deutsch, Russisch, Ukrainisch oder Englisch. Weitere Länder weltweit organisieren wir über Konsulate und spezialisierte Partner.

Sind Sie auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen erreichbar?

Ja. Sie erreichen uns rund um die Uhr unter +49 1511 7463888, auch per WhatsApp. Ein Todesfall hält sich an keine Bürozeiten – deshalb nehmen wir Anrufe auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen an und bringen die Überführung sofort in Gang.

In welchen Sprachen beraten Sie?

Auf Deutsch, Russisch, Ukrainisch und Englisch. Mit Behörden, Kliniken und Bestattern im Ausland sprechen wir in der Landessprache oder auf Englisch, sodass Sie sich nicht selbst mit fremden Ämtern verständigen müssen.

Holen Sie Verstorbene in ganz Deutschland ab?

Ja. Wir holen Verstorbene in ganz Deutschland ab – aus Kliniken, Pflegeheimen, Wohnungen und der Rechtsmedizin. Betreiber der Website ist die irespect LTD mit Sitz in Paphos, Zypern.

Arbeiten Sie auch für andere Bestattungsinstitute?

Ja. Im Kollegendienst übernehmen wir für Bestattungsinstitute die Überführung ins Ausland oder die Rückführung nach Deutschland – mit Dokumenten, Konsulat, Überführungssarg und Fracht. Die Familie bleibt Ihre Kundin, und Sie entscheiden, wie Sie unsere Leistung weitergeben.

Wir sind jetzt für Sie da

Tag und Nacht, auch am Wochenende. Ein Anruf genügt, um die Überführung in Gang zu bringen.

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