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Kaukasus und NahostÜberführung nach Armenien und Rückführung nach Deutschland
Ob Beisetzung im Familiengrab in Eriwan, Gjumri oder einem Dorf im Hochland – oder Rückführung eines Angehörigen, der in Armenien verstorben ist: Wir organisieren die Überführung per Luftfracht über den Flughafen Swartnoz, gemeinsam mit unserem Partner-Bestatter in Armenien.
Rudolf Nordheimer und Team – auf Deutsch, Russisch, Ukrainisch oder Englisch.
Armenien auf einen Blick
- Transportweg
- Luftfracht; die Landgrenze zur Türkei ist dauerhaft geschlossen, ein Landweg wäre nur über Georgien möglich
- Flugverbindung
- Luftfracht von deutschen Flughäfen nach Eriwan, je nach Flugplan nonstop oder mit Umstieg
- Zielflughafen
- Eriwan-Swartnoz (EVN)
- Urkunden
- Apostille – Armenien ist seit 1994 Vertragsstaat des Haager Übereinkommens
- Einäscherung
- In Armenien gibt es kein Krematorium (britische Regierung)
- Vertretung in Deutschland
- Botschaft Berlin; Honorarkonsulate in Hamburg, Karlsruhe, Leipzig, Magdeburg und München
Von Deutschland nach Armenien: Beisetzung in der Heimat
Für viele armenische Familien in Deutschland ist es wichtig, dass ein Verstorbener in der Heimaterde und nach dem Ritus der Armenischen Apostolischen Kirche beigesetzt wird. Wir holen den Verstorbenen deutschlandweit ab, kümmern uns um Versorgung und Einsargung und beantragen den internationalen Leichenpass bei der Gemeinde am Sterbeort. Die deutsche Sterbeurkunde erhält eine Apostille der zuständigen deutschen Behörde; eine Legalisation durch die armenische Botschaft ist dafür nicht vorgesehen.
Der Sarg reist als Luftfracht, je nach Flugplan nonstop oder mit Umstieg, nach Eriwan-Swartnoz (EVN); die passende Verbindung und die Frachtannahme klären wir bei der Buchung. Ein Landweg ist kaum eine Alternative: Die Grenze zwischen Armenien und der Türkei ist laut Auswärtigem Amt dauerhaft geschlossen, die Einreise auf dem Landweg wäre nur über Georgien möglich. Am Flughafen übernimmt unser Partner-Bestatter den Sarg und begleitet ihn bis zum Friedhof.
Liegt der Heimatort in einer Grenzregion zu Aserbaidschan, planen wir die Strecke besonders sorgfältig. Das Auswärtige Amt hat (Stand: Oktober 2026) eine Teilreisewarnung für grenznahe Gebiete in Tawusch, Gegharkunik, Ararat, Wajoz Dsor und Sjunik (östlich von Goris) ausgesprochen und rät von grenznahen Straßen ab. Die Grenze ist dort nicht vollständig markiert, es gibt militärische Sperrzonen und Minengefahr.
- Sterbeurkunde mit Apostillevom deutschen Standesamt, Apostille durch die zuständige deutsche Behörde
- Internationaler Leichenpassvon der Gemeinde, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist
- Todesbescheinigungärztliche Bescheinigung, Grundlage für Sterbeurkunde und Leichenpass
- Reisepass des Verstorbenenarmenischer oder deutscher Pass zur Identifikation
Tod in Armenien: Rückführung nach Deutschland
Ein Todesfall in Armenien wird bei der Abteilung für Personenstandsregistrierung (Civil Status Registration Department) eingetragen; meist übernimmt das der örtliche Bestatter. Benötigt werden ein Antrag, die ärztliche Todesbescheinigung und ein amtlicher Ausweis des Verstorbenen. Nach Angaben der britischen Regierung ist die Registrierung in der Regel am selben Tag erledigt, online auf Armenisch oder persönlich in Eriwan. Die armenische Sterbeurkunde in Langform nennt die Todesursache.
Bei unklarem, plötzlichem oder gewaltsamem Tod kann eine Obduktion angeordnet werden. Leichenhallen gibt es in Eriwan und in größeren Städten, in ländlichen Regionen können die Standards abweichen. Für die Verwendung in Deutschland benötigen sämtliche in Armenien ausgestellten Urkunden eine Apostille – das gilt auch für die Sterbeurkunde, die das Standesamt hier etwa für eine Nachbeurkundung braucht.
Für die Ausfuhr des Leichnams verlangen die armenischen Stellen die Sterbeurkunde, eine Genehmigung zur Überführung und den Reisepass des Verstorbenen. Unser Partner-Bestatter in Armenien beschafft diese Unterlagen, organisiert die Luftfracht ab Eriwan und übergibt den Sarg an uns. In Deutschland übernehmen wir die Abholung am Flughafen und die Überführung zum Friedhof oder Krematorium.
- Armenische Sterbeurkunde (Langform) mit Apostillenennt die Todesursache; Apostille durch die armenische Behörde
- Ärztliche TodesbescheinigungGrundlage für die Registrierung des Sterbefalls
- Genehmigung zur ÜberführungErlaubnis der armenischen Stellen, den Leichnam außer Landes zu bringen
- Reisepass des Verstorbenenwird bei der Ausfuhr vorgelegt
Gut zu wissen: Bestattungskultur und Besonderheiten in Armenien
In Armenien beginnt die Vorbereitung der Beisetzung sofort, die Beerdigung findet meist innerhalb von ein bis drei Tagen statt. Der Verstorbene wird zu Hause oder in einer Trauerhalle aufgebahrt, Verwandte und Nachbarn kommen zur Totenwache. Nach dem Gottesdienst in der Kirche und der Beisetzung folgt ein gemeinsames Gedenkmahl. Gedenkfeiern gibt es am siebten und besonders am vierzigsten Tag sowie jährlich. Wegen der Überführung aus Deutschland verschieben sich diese Abläufe; wir stimmen den Ankunftstag eng mit der Familie ab.
Wer aus Deutschland zur Beerdigung anreist, braucht als Deutscher kein Visum für Aufenthalte bis zu 180 Tagen im Jahr, aber einen Reisepass – ein Personalausweis genügt nicht. Männliche Angehörige mit armenischer Staatsangehörigkeit sollten Fragen zum Wehrdienst vor der Reise klären, weil es sonst bei der Ausreise Probleme geben kann.
Urnenüberführung nach Armenien
In Armenien gibt es nach Angaben der britischen Regierung keine Krematorien. Eine Urne entsteht deshalb nur in Deutschland: Die Einäscherung erfolgt in einem deutschen Krematorium, danach kann die Urne als Luftfracht nach Eriwan reisen oder – nach Absprache mit der Fluggesellschaft – von Angehörigen begleitet werden. Ob Friedhof und Gemeinde vor Ort eine Urnenbeisetzung im Familiengrab begleiten, sollte die Familie vorab klären. Die nötigen Unterlagen, etwa Sterbeurkunde mit Apostille und Einäscherungsbescheinigung, stellen wir zusammen.
Mehr zur UrnenüberführungFestpreis für die Überführung nach Armenien
Sagen Sie uns, wo der Verstorbene jetzt ist. Wir prüfen, was Armenien verlangt, und schicken Ihnen einen schriftlichen Festpreis – kostenlos und unverbindlich.
- Kostenlos und unverbindlich
- Schriftlicher Festpreis, ohne Nachforderungen
- Ihre Daten bleiben bei uns
- Anliegen
- –
- Dringlichkeit
- Sofort
- Kontakt
- Anruf
Ihre Anfrage geht direkt an Rudolf Nordheimer. Sie erhalten einen schriftlichen Festpreis.
Häufige Fragen zu Armenien
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – wir antworten sofort.
Alle FragenGibt es Direktflüge für eine Überführung von Deutschland nach Armenien?
Je nach Flugplan gibt es Nonstop- oder Umsteigeverbindungen nach Eriwan-Swartnoz. Der Sarg reist als Luftfracht; welche Verbindung im Einzelfall passt und Fracht annimmt, prüfen wir bei der Buchung.
Kann ein Verstorbener in Armenien eingeäschert werden?
Nein, nach Angaben der britischen Regierung gibt es in Armenien keine Krematorien. Möglich sind eine Erdbestattung in Armenien oder die Überführung im Sarg nach Deutschland. Eine Einäscherung kann anschließend in Deutschland erfolgen.
Braucht eine armenische Sterbeurkunde in Deutschland eine Apostille?
Ja, sämtliche in Armenien ausgestellten Urkunden benötigen für deutsche Behörden eine Apostille. Armenien ist seit 1994 Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens. Unser Partner vor Ort kümmert sich darum.
Ist eine Überführung nach Armenien auf dem Landweg möglich?
Praktisch kaum: Die Grenze zur Türkei ist laut Auswärtigem Amt dauerhaft geschlossen, und die Grenze zu Aserbaidschan kann nicht überquert werden. Ein Landweg wäre nur über Georgien möglich und sehr lang. Deshalb überführen wir nach Armenien in der Regel per Luftfracht.
Was gilt, wenn der Heimatort im Grenzgebiet zu Aserbaidschan liegt?
Für Teile der Provinzen Tawusch, Gegharkunik, Ararat, Wajoz Dsor und Sjunik gilt eine Teilreisewarnung des Auswärtigen Amts (Stand: Oktober 2026). Wir besprechen mit unserem Partner-Bestatter eine sichere Route und informieren Sie vorab, falls Einschränkungen bestehen.
Quellen: Auswärtiges Amt: Armenien – Reise- und Sicherheitshinweise (Stand 08.10.2026) · Auswärtiges Amt: Vertretungen Armeniens in Deutschland · OLG Dresden (Justiz Sachsen): Merkblatt Armenien – Apostille · HCCH: Statustabelle Apostille-Übereinkommen · GOV.UK: When someone dies in Armenia · Stadt Karlsruhe: Ausstellung eines Leichenpasses · Eurasia Travel: Funeral traditions in Armenia
Angaben ohne Gewähr, Stand 10/2026. Vorgaben von Behörden und Fluggesellschaften ändern sich; wir prüfen sie für jeden Fall aktuell.
Wir sind jetzt für Sie da
Tag und Nacht, auch am Wochenende. Ein Anruf genügt, um die Überführung in Gang zu bringen.