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Start/Länder/Thailand

Asien

Überführung nach Thailand und Rückführung nach Deutschland

Ob ein thailändischer Angehöriger in seinem Heimatdorf eingeäschert werden soll oder ein Urlauber in Phuket, Pattaya oder auf Koh Samui verstorben ist: Zwischen Deutschland und Thailand geht der Weg immer über die Luft. Wir koordinieren die Papiere auf beiden Seiten und nennen Ihnen vorab einen schriftlichen Festpreis.

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Rudolf Nordheimer und Team – auf Deutsch, Russisch, Ukrainisch oder Englisch.

Per Luftfracht

Thailand auf einen Blick

Transportweg
Luftfracht; der Sarg reist als Cargo, die Urne als Fracht oder – je nach Airline – im Gepäck eines Angehörigen
Flugverbindung
Nonstop- oder Umsteigeverbindungen nach Bangkok je nach Flugplan; Frachtkapazität prüfen wir vor der Buchung
Zielflughäfen
Bangkok-Suvarnabhumi (BKK) als Hauptdrehkreuz; Weiterleitung in die Provinzen per Anschlussflug oder Fahrzeug
Urkunden
Bis auf Weiteres Legalisation (thailändisches Außenministerium bzw. Deutsche Botschaft Bangkok); Apostille-Übereinkommen gilt für Thailand ab 28.02.2027 – Geltung im Verhältnis zu Deutschland noch offen
Abkommen
Thailand ist kein Vertragsstaat des Berliner Abkommens über Leichenbeförderung von 1937
Vertretung in Deutschland
Königlich Thailändische Botschaft Berlin, Generalkonsulate Frankfurt am Main und München, Honorarkonsulate Essen, Hamburg und Stuttgart
Von Deutschland nach Thailand

Von Deutschland nach Thailand: Sarg oder Urne in die Heimat

Viele Überführungen nach Thailand betreffen thailändische Staatsangehörige, die in Deutschland gelebt haben und im Familienkreis in Thailand verabschiedet werden sollen. Wir holen die verstorbene Person deutschlandweit ab, beantragen beim Standesamt die Sterbeurkunde, beim zuständigen Amt den Leichenpass und bereiten den Sarg für den Langstreckenflug vor. Die Abfertigung erfolgt als Luftfracht, häufig über Bangkok-Suvarnabhumi.

Für thailändische Staatsangehörige stellt die thailändische Auslandsvertretung auf Antrag eine thailändische Sterbeurkunde (Formular „Thor.Ror. 11“) aus. Mit ihr streichen die Angehörigen den Namen später beim örtlichen Register in Thailand aus dem Hausregister. Der thailändische Zoll am Flughafen Suvarnabhumi verlangt für die Freigabe des Sarges unter anderem den Reisepass, den Luftfrachtbrief und eine Sterbeurkunde, die von einer thailändischen Botschaft oder einem Konsulat im Sterbeland ausgestellt wurde. Zuständig in Deutschland sind die Botschaft in Berlin und die Generalkonsulate in Frankfurt am Main und München.

Bis zum 27. Februar 2027 werden deutsche Urkunden für thailändische Stellen noch auf dem klassischen Weg beglaubigt. Thailand ist dem Haager Apostille-Übereinkommen am 30. Juni 2026 beigetreten; es tritt für Thailand am 28. Februar 2027 in Kraft. Ob es dann auch im Verhältnis zu Deutschland gilt, hängt davon ab, ob Deutschland gegen den Beitritt Einspruch erhebt. Welche Form im Einzelfall verlangt wird, klären wir vorab mit der zuständigen Vertretung.

DokumenteDeutschland → Thailand
  • Deutsche Sterbeurkundevom Standesamt am Sterbeort, möglichst in internationaler Fassung
  • Leichenpassvon der zuständigen deutschen Behörde für den grenzüberschreitenden Sargtransport
  • Thailändische Sterbeurkunde („Thor.Ror. 11“)für thailändische Staatsangehörige, ausgestellt von Botschaft oder Generalkonsulat
  • Reisepass der verstorbenen Personwird vom thailändischen Zoll bei der Freigabe geprüft
  • Luftfrachtbrief (Air Waybill)Nachweis der Frachtbuchung für Sarg oder Urne
Alle Dokumente erklärt
Rückführung aus Thailand

Tod in Thailand: Rückführung nach Deutschland

Stirbt jemand außerhalb eines Krankenhauses, muss der Tod zuerst der örtlichen Polizei gemeldet werden; ihr Bericht ist Grundlage für die Registrierung. Bei einem Tod im Krankenhaus stellt die Klinik eine Todesbestätigung aus, die noch keine amtliche Sterbeurkunde ist. Die eigentliche Sterbeurkunde in Thai stellt das Bezirksamt (Amphoe) oder das Gemeindeamt (Tesaban) aus – und zwar nur in einem einzigen Original. Bei Ausländern ordnen die Behörden häufig eine rechtsmedizinische Untersuchung an.

Für die Verwendung in Deutschland wird die thailändische Urkunde übersetzt und durch das thailändische Außenministerium beglaubigt; dessen Beglaubigungsstellen gibt es unter anderem in Bangkok, Phuket, Pattaya, Chiang Mai und Songkhla. Die Deutsche Botschaft Bangkok legalisiert thailändische Urkunden anschließend oder prüft sie im Ersatzverfahren direkt bei der ausstellenden Behörde. Sie berät Angehörige und fertigt beglaubigte Kopien der Sterbeurkunde an, organisiert aber keine Überführung. Die Legalisation dauert dort nach Angaben der Botschaft etwa drei bis vier Arbeitstage, das Ersatzverfahren sechs bis acht Wochen. Eine Übersetzung verlangt die Botschaft dafür nicht; deutsche Standesämter benötigen sie in der Regel trotzdem.

Für die Ausfuhr verlangt der thailändische Zoll unter anderem die Todesbescheinigung des Krankenhauses, eine von Polizei oder Bezirksamt bestätigte Sterbeurkunde, den Reisepass, ein Schreiben der Botschaft des Ziellandes sowie den Luftfrachtbrief. Nach Angaben der Deutschen Botschaft dauert die Vorbereitung einer Überführung nach Deutschland meist etwa ein bis drei Wochen. Planen Sie die Trauerfeier deshalb erst, wenn der Flug bestätigt ist.

DokumenteThailand → Deutschland
  • Polizeiberichtbei Tod außerhalb einer Klinik, Grundlage für die Registrierung
  • Todesbestätigung des Krankenhausesersetzt nicht die amtliche Sterbeurkunde
  • Sterbeurkunde vom Amphoe oder Tesabannur ein Original, auf Thai; Übersetzung und Beglaubigung erforderlich
  • Einbalsamierungsbescheinigungstellt der örtliche Bestatter für den Sargtransport aus
  • Schreiben der deutschen SeiteBestätigung, dass die sterblichen Überreste in Deutschland übernommen werden
Rückführung nach Deutschland
Gut zu wissen

Gut zu wissen: Bestattungskultur und Besonderheiten in Thailand

In Thailand ist die Einäscherung aus kulturellen Gründen üblich, eine Erdbestattung vor Ort ist dagegen aufwendig. Viele Familien entscheiden sich deshalb für eine Kremation mit buddhistischer Zeremonie in Thailand und überführen anschließend die Urne. Thailändische Bestatter bieten außerdem an, die Asche in einem Fluss oder im Meer zu verstreuen oder in einer Tempelwand beizusetzen.

Thailand ist ein häufiges Reiseziel: Laut Auswärtigem Amt reisten 2025 rund 900.000 Deutsche in das Land. Entsprechend oft betreffen Rückführungen Urlauber und Langzeitresidenten in Badeorten. Werden Verstorbene nicht innerhalb einer Frist – meist rund 30 Tage – von Angehörigen übernommen, kann eine Beisetzung durch die Behörden erfolgen. Melden Sie sich daher frühzeitig, auch wenn noch Fragen zur Kostenübernahme offen sind.

Urne

Urnenüberführung nach Thailand

Nach einer Einäscherung in Thailand können Angehörige die Urne meist selbst im Flugzeug mitnehmen. Bei der Ausreise sollten Sterbeurkunde und Einäscherungsbescheinigung vorliegen; ob die Urne ins Handgepäck darf, entscheidet die Airline. In Deutschland nimmt in der Regel ein Bestattungsunternehmen oder eine Friedhofsverwaltung die Urne entgegen – wir übernehmen das am Ankunftsflughafen. In umgekehrter Richtung bescheinigen thailändische Auslandsvertretungen auf Antrag die Mitnahme von Asche nach Thailand, wofür in der Regel Sterbeurkunde, Kremationsbescheinigung und Ausweiskopien vorgelegt werden.

Mehr zur Urnenüberführung
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Festpreis für die Überführung nach Thailand

Sagen Sie uns, wo der Verstorbene jetzt ist. Wir prüfen, was Thailand verlangt, und schicken Ihnen einen schriftlichen Festpreis – kostenlos und unverbindlich.

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Fragen

Häufige Fragen zu Thailand

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Wer stellt in Thailand die Sterbeurkunde aus?

Das zuständige Bezirksamt (Amphoe) oder Gemeindeamt (Tesaban) am Sterbeort. Es gibt nur ein einziges Original in Thai. Für deutsche Behörden muss es übersetzt und beglaubigt werden.

Wie lange dauert eine Überführung aus Thailand nach Deutschland?

Für die Vorbereitung rechnet die Deutsche Botschaft Bangkok mit etwa ein bis drei Wochen. Die Dauer hängt vor allem davon ab, ob eine rechtsmedizinische Untersuchung angeordnet wird und wie schnell die Urkunden vorliegen.

Muss ich nach Thailand reisen, wenn mein Angehöriger dort gestorben ist?

In der Regel nicht. Örtliche Bestatter erledigen die Formalitäten mit einer Vollmacht. Eine Reise kann nötig werden, wenn die verstorbene Person in Thailand lebte und Nachlassfragen zu klären sind.

Gilt für thailändische Urkunden schon die Apostille?

Noch nicht. Thailand ist dem Apostille-Übereinkommen 2026 beigetreten, es gilt dort aber erst ab dem 28. Februar 2027 – und im Verhältnis zu Deutschland nur, wenn Deutschland keinen Einspruch erhebt. Bis dahin werden thailändische Urkunden über das thailändische Außenministerium und die Deutsche Botschaft Bangkok beglaubigt.

Kann ein thailändischer Staatsangehöriger aus Deutschland in Thailand beigesetzt werden?

Ja. Für die Einfuhr verlangt der thailändische Zoll unter anderem eine Sterbeurkunde einer thailändischen Auslandsvertretung. Diese beantragen wir mit Ihnen bei der Botschaft in Berlin oder einem Generalkonsulat in Frankfurt am Main oder München.

Wir sind jetzt für Sie da

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