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AmerikaÜberführung in die USA und Rückführung nach Deutschland
Zwischen Deutschland und den USA gilt die Apostille, und die Einfuhrregeln der US-Gesundheitsbehörde CDC sind klar geregelt. Schwieriger ist oft die Abstimmung zwischen den einzelnen Bundesstaaten, dem Bestatter vor Ort und der Fluggesellschaft – das übernehmen wir für Sie.
Rudolf Nordheimer und Team – auf Deutsch, Russisch, Ukrainisch oder Englisch.
USA auf einen Blick
- Transportweg
- Luftfracht; Sarg als Cargo, Urne als Fracht oder über spezialisierte Versanddienste
- Einfuhrbehörde USA
- Centers for Disease Control and Prevention (CDC), Vorschrift 42 CFR § 71.55
- Urkunden
- Apostille: USA seit 1981 Vertragsstaat; US-Sterbeurkunden erhalten sie beim Secretary of State des Bundesstaats, in dem der Tod eintrat
- Abkommen
- Die USA sind kein Vertragsstaat des Berliner Abkommens über Leichenbeförderung von 1937
- Vertretung in Deutschland
- US-Botschaft Berlin, Generalkonsulate Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Leipzig und München
- Deutsche Vertretungen in den USA
- Botschaft Washington, Generalkonsulate Atlanta, Boston, Chicago, Houston, Los Angeles, Miami, New York und San Francisco
Von Deutschland in die USA: was die CDC verlangt
Die US-Gesundheitsbehörde CDC unterscheidet nach dem Zustand der sterblichen Überreste. Ist der Leichnam einbalsamiert oder eingeäschert, verlangt sie weder eine Sterbeurkunde noch eine Einfuhrgenehmigung. Für einen nicht einbalsamierten Leichnam ist eine Sterbeurkunde mit Todesursache nötig. Ist sie nicht auf Englisch, braucht es eine englische Übersetzung, die eine dazu befugte Person im Sterbeland – etwa ein Notar – bestätigt.
Jeder nicht eingeäscherte Leichnam muss in einem auslaufsicheren Behältnis reisen, zum Beispiel in einem Sarg mit zertifiziert dichter Auskleidung oder einem verschlossenen Metall-Transportbehälter. Starb die Person an einer Infektionskrankheit, kann ohne Einbalsamierung eine Genehmigung der CDC erforderlich sein. Eine Obduktion verlangt die CDC nicht.
Für US-Bürgerinnen und -Bürger, die in Deutschland sterben, stellt die US-Vertretung eine Consular Report of Death Abroad und ein konsularisches Bestattungszertifikat (Consular Mortuary Certificate) aus. Die Kosten der Überführung tragen die Angehörigen oder der Nachlass. Auf deutscher Seite besorgen wir Sterbeurkunde, Leichenpass und Apostille und stimmen die Übergabe mit dem Bestatter am Zielort ab.
- Deutsche Sterbeurkunde mit Apostillefür US-Behörden; bei nicht einbalsamiertem Leichnam mit Todesursache und beglaubigter englischer Übersetzung
- Einbalsamierungsbescheinigungbefreit nach CDC-Regeln von Sterbeurkunde und Genehmigung
- Leichenpassvon der zuständigen deutschen Behörde
- Nachweis des dichten Sargesauslaufsicheres Behältnis nach CDC-Vorgaben
- Consular Mortuary Certificatebei US-Staatsangehörigen von der US-Vertretung in Deutschland
Tod in den USA: Rückführung nach Deutschland
Die Sterbeurkunde (Death Certificate) stellt die Behörde des Bundesstaats aus, in dem der Tod eingetreten ist – nicht die am Wohnort. Ein County-Amt arbeitet oft schneller als die Zentrale des Bundesstaats. Manche Staaten unterscheiden zwischen „certified authorized“ und „certified informational“; inhaltlich sind beide gleich, für Deutschland reicht meist die leichter erhältliche informational-Fassung. Die Apostille erteilt der Secretary of State dieses Bundesstaats.
Für den Sarg stellt die deutsche Botschaft oder das zuständige Generalkonsulat einen Leichenpass aus. Der US-Bestatter legt dafür unter anderem eine beglaubigte Sterbeurkunde, eine ärztliche Bescheinigung zur Todesursache, die Einbalsamierungsbescheinigung, eine Bestätigung über das Fehlen ansteckender Krankheiten, die Transportgenehmigung des örtlichen Gesundheitsamts, seine Zulassung und die Bestätigung eines Zinksargs vor. Auch Fluggesellschaft, Flugnummer und Route werden eingetragen.
Die Auslandsvertretungen organisieren den Transport nicht selbst. In Deutschland darf ein Sarg nur von einem zugelassenen Bestattungsunternehmen überführt werden; wir übernehmen ihn am Ankunftsflughafen. Sarg, Urne sowie übliche Blumen und Kränze sind bei der Einfuhr zollfrei.
- Death Certificate mit Apostilleaus dem Bundesstaat des Sterbeortes, Apostille vom dortigen Secretary of State
- Burial/Transit PermitTransportgenehmigung des örtlichen Gesundheitsamts
- Einbalsamierungsbescheinigungvom US-Bestatter
- Bestätigung Zinksarg und BestatterlizenzVoraussetzung für den Leichenpass
- Leichenpass des deutschen Konsulatsvon der für den Sterbeort zuständigen deutschen Vertretung
Gut zu wissen: 50 Bundesstaaten, eine Einfuhrregel
Personenstandswesen und Bestattungsrecht sind in den USA Sache der Bundesstaaten. Formulare und Bearbeitungszeiten unterscheiden sich daher zwischen Florida, Kalifornien oder New York. Die Sterbeurkunde kommt immer aus dem Staat des Sterbeortes: Stirbt jemand mit Wohnsitz in New York in Kalifornien, ist Kalifornien zuständig. Welche deutsche Vertretung den Leichenpass ausstellt, richtet sich nach dem Wohn- oder Aufenthaltsort im jeweiligen Konsularbezirk.
Stirbt eine US-Bürgerin oder ein US-Bürger in Deutschland, kann die Consular Report of Death Abroad vier bis sechs Monate dauern – für die Überführung selbst ist sie nicht erforderlich, wohl aber später für Nachlassfragen in den USA. Eine Einbalsamierung schreiben die USA nicht in jedem Fall vor, manche Herkunftsländer erlauben den Versand ohne Einbalsamierung jedoch nicht.
Für die Einreise in die USA gelten dagegen bundesweit die Regeln der CDC. Für Familien heißt das: Eine Einbalsamierung oder Einäscherung in Deutschland vereinfacht die Formalitäten auf US-Seite deutlich. Die Einzelheiten der Beisetzung klären Sie mit dem Bestatter am Zielort, den wir von Anfang an einbinden.
Urnenüberführung in die USA
Eingeäscherte Überreste sind nach den CDC-Regeln von Genehmigung, Sterbeurkundenpflicht und Dichtigkeitsvorgaben ausgenommen. Für den Flug sollte die Urne durchleuchtet werden können; Metallurnen machen bei der Sicherheitskontrolle oft Probleme. Kommt eine Urne aus den USA nach Deutschland, stellt die deutsche Vertretung eine Urnenbescheinigung aus. Dafür werden die Sterbeurkunde, die Einäscherungsbestätigung des US-Bestatters zur versiegelten, nummerierten Urne, eine Passkopie und die Bestätigung des deutschen Bestatters oder Friedhofs benötigt. Empfänger in Deutschland darf nur ein Bestatter oder eine Friedhofsverwaltung sein.
Mehr zur UrnenüberführungFestpreis für die Überführung in die USA
Sagen Sie uns, wo der Verstorbene jetzt ist. Wir prüfen, was USA verlangt, und schicken Ihnen einen schriftlichen Festpreis – kostenlos und unverbindlich.
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Häufige Fragen zu USA
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – wir antworten sofort.
Alle FragenWelche Papiere braucht man für eine Überführung in die USA?
Nach den CDC-Regeln genügen bei einem einbalsamierten oder eingeäscherten Leichnam die üblichen Transportpapiere; eine Sterbeurkunde ist dann nicht vorgeschrieben. Ohne Einbalsamierung braucht es eine Sterbeurkunde mit Todesursache und beglaubigter englischer Übersetzung.
Wo bekomme ich die Sterbeurkunde, wenn jemand in den USA gestorben ist?
Bei der Behörde des Bundesstaats, in dem der Tod eingetreten ist, oft schneller über das County-Amt. Die Apostille dafür erteilt der Secretary of State desselben Bundesstaats.
Wer stellt den Leichenpass für eine Rückführung aus den USA aus?
Die deutsche Botschaft in Washington oder das für den Sterbeort zuständige Generalkonsulat. Der US-Bestatter reicht dafür unter anderem Sterbeurkunde, Einbalsamierungsbescheinigung und Bestätigung des Zinksargs ein.
Darf eine Urne aus den USA per Paket nach Deutschland geschickt werden?
Nur an einen deutschen Bestatter oder eine Friedhofsverwaltung, nicht an Privatpersonen. Dafür gibt es spezialisierte Versanddienste; die Urnenbescheinigung stellt die deutsche Vertretung aus.
Brauchen deutsche Urkunden für die USA eine Legalisation?
Nein. Beide Staaten sind dem Apostille-Übereinkommen beigetreten, deshalb genügt eine Apostille der zuständigen deutschen Stelle.
Quellen: CDC – Importation of Human Remains into the U.S. for Burial, Entombment, or Cremation (04.12.2025) · U.S. Department of State – Death of a U.S. Citizen Abroad · Deutsche Vertretungen in den USA – Sterbefälle (Leichenpass, Urnenbescheinigung) · Deutsche Vertretungen in den USA – Corpse/Urn Transport · Deutsche Vertretungen in den USA – Apostille für Personenstandsurkunden · Deutsche Vertretungen in den USA – Konsulatsfinder · Auswärtiges Amt – Vertretungen der USA in Deutschland · Auswärtiges Amt – Statusliste Abkommen über Leichenbeförderung
Angaben ohne Gewähr, Stand 10/2026. Vorgaben von Behörden und Fluggesellschaften ändern sich; wir prüfen sie für jeden Fall aktuell.
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