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EuropaÜberführung nach Kroatien und Rückführung nach Deutschland
Für die Beisetzung in Kroatien verlangt der kroatische Staat eine Genehmigung seiner Auslandsvertretung – für eine Urne dagegen nicht. Umgekehrt erreichen uns Anfragen von Familien, deren Angehörige im Urlaub an der kroatischen Küste verstorben sind.
Rudolf Nordheimer und Team – auf Deutsch, Russisch, Ukrainisch oder Englisch.
Kroatien auf einen Blick
- Transportweg
- Landweg im Überführungsfahrzeug über Österreich und Slowenien
- Genehmigung für Kroatien
- Erlaubnis zur Überführung und Beisetzung durch die kroatische Botschaft bzw. ein Generalkonsulat; für Urnen nicht erforderlich
- Urkunden
- Keine Apostille für Personenstandsurkunden innerhalb der EU (VO (EU) 2016/1191); internationaler Sterbeauszug möglich
- Abkommen
- Kroatien ist weder Vertragsstaat des Berliner Abkommens 1937 noch des Europarat-Abkommens 1973; Deutschland hat Letzteres ohnehin nicht ratifiziert
- Vertretung in Deutschland
- Kroatische Botschaft Berlin; Generalkonsulate in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München und Stuttgart
- Deutsche Vertretung in Kroatien
- Deutsche Botschaft Zagreb, dazu Honorarkonsuln
Überführung von Deutschland nach Kroatien
Ende 2025 lebten in Deutschland rund 413.000 kroatische Staatsangehörige. Wenn ein Angehöriger in Kroatien beigesetzt werden soll, stellt die kroatische Botschaft oder eines der Generalkonsulate eine Genehmigung für die Überführung und Beisetzung aus. Beantragen können sie die Familie oder das beauftragte Bestattungsunternehmen. Für Familien in Nordrhein-Westfalen ist das Generalkonsulat in Düsseldorf zuständig, für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland das Generalkonsulat in Frankfurt am Main.
Das kroatische Außenministerium nennt dafür unter anderem: Nachweis der kroatischen Staatsangehörigkeit (Reisepass, Personalausweis oder Domovnica) oder – wenn die verstorbene Person kein kroatischer Staatsbürger war – eine schriftliche Erklärung des Friedhofs in Kroatien, außerdem Sterbeurkunde mit Übersetzung, ärztliche Todesbescheinigung, Bescheinigung über das Fehlen ansteckender Krankheiten, die Angabe des empfangenden Bestattungsunternehmens in Kroatien und des Bestattungsorts sowie die Transportdaten. Eine Apostille auf der deutschen Sterbeurkunde ist nach der EU-Verordnung 2016/1191 nicht nötig.
Die Strecke führt auf dem Landweg über Österreich und Slowenien nach Kroatien – je nach Ziel nach Zagreb, Slawonien, Istrien oder Dalmatien. Wir stellen die Unterlagen zusammen, reichen den Antrag beim zuständigen Konsulat ein und stimmen den Übergabetermin mit dem Bestatter am Bestimmungsort ab.
- Genehmigung des kroatischen KonsulatsErlaubnis zur Überführung und Beisetzung in Kroatien
- Sterbeurkunde mit Übersetzungdeutsches Standesamt; mehrsprachiges EU-Formular erleichtert die Übersetzung
- Ärztliche Todesbescheinigungsowie Bescheinigung, dass keine ansteckende Krankheit vorlag
- LeichenpassTransportgenehmigung der zuständigen deutschen Behörde
- Nachweis Staatsangehörigkeit oder FriedhofserklärungReisepass, Personalausweis oder Domovnica bzw. Zusage des Friedhofs
Tod im Urlaub in Kroatien – Rückführung nach Deutschland
Stirbt jemand in Kroatien, wird der Tod beim örtlichen Standesamt registriert; das erledigt in der Regel das örtliche Bestattungsunternehmen. Dafür werden unter anderem Ausweis, Angaben zu Eltern und Familienstand sowie die Wohnanschrift benötigt. Ausgestellt wird die Sterbeurkunde (Smrtni list); auf Wunsch gibt es den internationalen Auszug (Međunarodni smrtni list) mit mehrsprachigen Angaben. Die Todesursache steht nicht in der Sterbeurkunde, sondern in der Todesmeldung des Krankenhauses oder Pathologen (Izjava o smrti).
Ist die Todesursache unbekannt, plötzlich, unnatürlich oder gewaltsam, kann eine Obduktion angeordnet werden. Für die Ausfuhr des Leichnams braucht der Bestatter die Sterbeurkunde, die Freigabe des Leichnams durch den zuständigen Rechtsmediziner, den Reisepass der verstorbenen Person und weitere Unterlagen. Eine Einbalsamierung ist in Kroatien nicht vorgeschrieben, kann aber – gerade für eine Rückführung – beantragt werden.
Klären Sie zuerst, ob eine Reise- oder Auslandskrankenversicherung oder ein Schutzbrief besteht, denn manche Versicherer organisieren die Rückführung selbst. Die Deutsche Botschaft in Zagreb ist Anlaufstelle für deutsche Staatsangehörige im Notfall. Wir übernehmen auf Wunsch die Abholung in Kroatien und die Überführung bis zum Friedhof in Deutschland. Den Sterbefall kann das deutsche Standesamt anschließend nachbeurkunden.
- Smrtni list / Međunarodni smrtni listkroatische Sterbeurkunde, international mehrsprachig
- Izjava o smrtiTodesmeldung mit Todesursache von Krankenhaus oder Pathologie
- Freigabe des LeichnamsErlaubnis zur Überführung durch den zuständigen Rechtsmediziner
- Reisepass oder Personalausweisder verstorbenen Person
Gut zu wissen: Einäscherung nur in Zagreb und Bestattung in Kroatien
Einäscherungen sind in Kroatien nach Angaben des britischen Außenministeriums nur in Zagreb möglich. Wer im Urlaub in Dalmatien oder Istrien verstirbt und eingeäschert werden soll, muss daher zunächst nach Zagreb überführt werden – oder die Einäscherung erfolgt nach der Rückführung in Deutschland. Welche Variante sinnvoller ist, hängt vom Sterbeort und von den Wünschen der Familie ab; wir rechnen beide Wege durch.
Bei einer Obduktion in Kroatien können kleine Gewebeproben ohne Zustimmung der Familie entnommen werden; entnommene Organe werden in der Regel vor der Freigabe zurückgegeben. Den Obduktionsbericht erhalten Angehörige meist nicht automatisch. Für eine Beisetzung in Kroatien beantragen wir die Genehmigung frühzeitig, damit Familie, Pfarrei und Friedhof den Termin planen können.
Urnenüberführung nach Kroatien
Für die Überführung einer Urne nach Kroatien ist nach Angaben des kroatischen Außenministeriums keine Genehmigung einer kroatischen Auslandsvertretung erforderlich; die Urne muss aber von der Einäscherungsbescheinigung begleitet werden. Auch für eine Durchfahrt durch Kroatien – etwa auf dem Weg nach Bosnien und Herzegowina oder Montenegro – genügt die Genehmigung des Ziellands. Wer eine Urne aus Kroatien selbst mitnimmt, braucht Sterbeurkunde und Einäscherungsbescheinigung und sollte bei Flugreisen die Airline vorab informieren.
Mehr zur UrnenüberführungFestpreis für die Überführung nach Kroatien
Sagen Sie uns, wo der Verstorbene jetzt ist. Wir prüfen, was Kroatien verlangt, und schicken Ihnen einen schriftlichen Festpreis – kostenlos und unverbindlich.
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Häufige Fragen zu Kroatien
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – wir antworten sofort.
Alle FragenBraucht man für die Überführung nach Kroatien eine Genehmigung?
Ja, für einen Sarg stellt die kroatische Botschaft oder ein Generalkonsulat eine Genehmigung zur Überführung und Beisetzung aus. Dafür werden unter anderem Sterbeurkunde mit Übersetzung, ärztliche Bescheinigungen und die Angaben zum Bestattungsort benötigt. Für eine Urne ist keine Genehmigung nötig.
Welches kroatische Konsulat ist für mich zuständig?
Das richtet sich nach dem Bundesland: Kroatische Generalkonsulate gibt es in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München und Stuttgart, dazu die Botschaft in Berlin. Für Nordrhein-Westfalen ist Düsseldorf zuständig. Wir klären die Zuständigkeit für Sie.
Was ist der Unterschied zwischen Smrtni list und Međunarodni smrtni list?
Der Smrtni list ist die kroatische Sterbeurkunde. Der Međunarodni smrtni list ist der internationale Auszug mit mehrsprachigen Angaben, unter anderem auf Englisch. Für deutsche Behörden ist die internationale Fassung meist praktischer.
Kann ein im Urlaub in Kroatien Verstorbener dort eingeäschert werden?
Ja, aber Krematorien gibt es nach Angaben des britischen Außenministeriums nur in Zagreb. Bei einem Sterbeort an der Küste ist oft eine Überführung im Sarg nach Deutschland mit Einäscherung hier die einfachere Lösung. Wir besprechen beide Möglichkeiten mit Ihnen.
Muss die kroatische Sterbeurkunde in Deutschland beglaubigt werden?
Eine Apostille ist nicht nötig: Nach der EU-Verordnung 2016/1191 sind Personenstandsurkunden zwischen EU-Staaten davon befreit. Mit der Urkunde kann das deutsche Standesamt den Sterbefall nachbeurkunden.
Quellen: Ministarstvo vanjskih i europskih poslova RH: Transit permit for the remains of the deceased · Auswärtiges Amt: Vertretungen Kroatiens in Deutschland · Deutsche Botschaft Zagreb · Auswärtiges Amt: Statusliste Internationales Abkommen über Leichenbeförderung (Berlin 1937) · Verdragenbank (Niederlande): Overeenkomst inzake het vervoer van lijken (Europarat 1973) – Vertragsparteien · Deutsche Botschaft Athen: Merkblatt zur Apostille (VO (EU) 2016/1191) · GOV.UK (FCDO): When someone dies in Croatia (Februar 2026) · Destatis: Ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit (Stichtag 31.12.2025)
Angaben ohne Gewähr, Stand 10/2026. Vorgaben von Behörden und Fluggesellschaften ändern sich; wir prüfen sie für jeden Fall aktuell.
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