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EuropaÜberführung nach Rumänien und Rückführung nach Deutschland
Deutschland und Rumänien sind beide Vertragsstaaten des Berliner Abkommens über Leichenbeförderung von 1937 – der deutsche Leichenpass ist damit das zentrale Begleitpapier. Seit 2025 gehört Rumänien voll zum Schengen-Raum; die regulären Kontrollen an den rumänischen Landgrenzen sind entfallen.
Rudolf Nordheimer und Team – auf Deutsch, Russisch, Ukrainisch oder Englisch.
Rumänien auf einen Blick
- Transportweg
- Straße über Österreich und Ungarn; München–Bukarest rund 1.470 km, Düsseldorf–Bukarest rund 2.000 km; Luftfracht möglich
- Grenze
- Voll im Schengen-Raum seit 1. Januar 2025, keine regulären Binnengrenzkontrollen
- Urkunden
- Keine Apostille nötig (EU-Verordnung 2016/1191); mehrsprachige CIEC-Urkunden empfohlen
- Abkommen
- Berliner Abkommen 1937 (Rumänien seit 1943); CIEC-Übereinkommen Nr. 16
- Vertretung in Deutschland
- Botschaft Berlin, Generalkonsulate Bonn, München, Stuttgart
Von Deutschland nach Rumänien: Ablauf und Papiere
Rumänien ist dem Internationalen Abkommen über Leichenbeförderung (Berlin, 10. Februar 1937) im Jahr 1942 beigetreten, in Kraft seit März 1943. Auch Deutschland ist Vertragsstaat. Zwischen beiden Ländern begleitet deshalb der Leichenpass der deutschen Ordnungsbehörde den Sarg. Dazu kommen die Sterbeurkunde und die Bescheinigungen über die Einsargung. Welche zusätzlichen Papiere Friedhof und Gemeinde am Bestattungsort in Rumänien verlangen, klären wir vorab mit dem rumänischen Bestatter.
Die meisten Überführungen nach Rumänien fahren wir über die Straße: von München über Salzburg, Wien und Budapest und dann bei Nădlac nach Rumänien, insgesamt rund 1.470 Kilometer bis Bukarest. Ziele in Siebenbürgen oder im Banat, etwa Cluj-Napoca oder Timișoara, liegen deutlich näher. Seit dem 1. Januar 2025 ist Rumänien voll im Schengen-Raum; die regulären Kontrollen an den Landgrenzen sind entfallen. Bei weiten Strecken oder großer Eile kann eine Überführung als Luftfracht sinnvoll sein. Wir besprechen mit Ihnen, was in Ihrem Fall passt.
Für rumänische Behörden empfiehlt die Deutsche Botschaft Bukarest mehrsprachige Urkunden nach dem Muster der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen (CIEC). Reine deutschsprachige Urkunden müssen sonst ins Rumänische übersetzt werden. Eine Apostille ist seit der EU-Verordnung 2016/1191 nicht mehr nötig. Wir bestellen beim Standesamt gleich die internationale Sterbeurkunde mit.
- LeichenpassVon der deutschen Ordnungsbehörde, anerkannt nach dem Berliner Abkommen 1937
- Internationale SterbeurkundeMehrsprachige CIEC-Fassung vom deutschen Standesamt, ohne Apostille und Übersetzung verwendbar
- Einsargungs- und UnbedenklichkeitsbescheinigungBestätigt die ordnungsgemäße Einsargung und dass keine gesundheitlichen Bedenken bestehen
- Reisepass oder PersonalausweisDes Verstorbenen, für die Beurkundung in Rumänien
Tod in Rumänien: Rückführung nach Deutschland
Stirbt ein Angehöriger in Rumänien, beurkundet das Standesamt (Starea civilă) am Sterbeort den Tod. Rumänische Standesämter stellen auf Antrag eine nationale Sterbeurkunde (certificat de deces) und eine mehrsprachige CIEC-Fassung aus. Nach Angaben der Deutschen Botschaft Bukarest brauchen rumänische Personenstandsurkunden in Deutschland keine Apostille. Wir lassen die mehrsprachige Urkunde direkt mit beantragen.
Für den Transport ins Ausland verlangt das rumänische Recht einen Pass für die Beförderung eines Leichnams (pașaport pentru transport cadavru uman). Ihn stellt die Gesundheitsdirektion des Kreises aus, in dem der Tod eingetreten ist (Direcția de Sănătate Publică, DSP). Grundlage sind die Sterbeurkunde und, falls erfolgt, die Bescheinigung über die Einbalsamierung. Die rumänischen Hygienevorschriften (HG 741/2016) schreiben für die internationale Beförderung einen hermetisch verschlossenen Metallsarg in einer dichten Holzkiste vor.
Die Deutsche Botschaft in Bukarest berät Angehörige im Notfall und führt eine Liste von Bestattern, die Deutsch oder Englisch sprechen. Die Entscheidung über Ort und Art der Bestattung treffen die nächsten Angehörigen. Klären Sie zuerst, ob eine Versicherung die Rückführung übernimmt, etwa eine Bestattungsvorsorge oder ein Schutzbrief. Wir arbeiten auf Wunsch mit dem Versicherer und dem rumänischen Bestatter zusammen.
- Certificat de decesRumänische Sterbeurkunde vom Standesamt, möglichst zusätzlich als mehrsprachige CIEC-Fassung
- Pașaport pentru transport cadavru umanBeförderungspass der Kreis-Gesundheitsdirektion (DSP) am Sterbeort
- Certificat de îmbălsămareBescheinigung über die Einbalsamierung, falls durchgeführt
- Freigabe der BehördenBei Unfall oder ungeklärter Todesursache nach Abschluss der Untersuchung
Gut zu wissen: Bestattungskultur und Besonderheiten in Rumänien
Die meisten Rumäninnen und Rumänen gehören der Rumänisch-Orthodoxen Kirche an. Auch katholische, griechisch-katholische und evangelische Gemeinden haben eine lange Geschichte, etwa bei den Siebenbürger Sachsen und den Banater Schwaben. In orthodoxen Familien gehören Totenwache, Trauergottesdienst und später Gedenkfeiern (parastas) zum Abschied. Viele Familien wünschen eine Erdbestattung im Heimatdorf. Bitte sagen Sie uns, welche Kirche und welcher Priester beteiligt sein sollen. Wir planen die Ankunftszeit entsprechend.
Laut Destatis lebten Ende 2025 rund 904.000 rumänische Staatsangehörige in Deutschland, etwas mehr als polnische. Viele von ihnen sind im Arbeitsleben und möchten später in der Heimat beigesetzt werden. Dann kommt die Überführung oft plötzlich, etwa nach einem Arbeitsunfall. Klären Sie früh, ob der Arbeitgeber, die Berufsgenossenschaft oder eine Versicherung Kosten übernimmt.
Urnenüberführung nach Rumänien
Eine Urne begleiten wir mit Sterbeurkunde und Einäscherungsbescheinigung des deutschen Krematoriums. Nach den rumänischen Hygienevorschriften (HG 741/2016) darf eine Urne in einer dafür bestimmten Fläche auf dem Friedhof oder im Krematorium aufgestellt oder mindestens 0,5 m tief beigesetzt werden. Auch eine Gruft ist möglich. Ob die Familie die Urne selbst mitnehmen darf, etwa im Auto oder im Flugzeug, hängt von Friedhof und Fluggesellschaft ab. Wir klären das vor der Abreise und stellen die Papiere zusammen.
Mehr zur UrnenüberführungFestpreis für die Überführung nach Rumänien
Sagen Sie uns, wo der Verstorbene jetzt ist. Wir prüfen, was Rumänien verlangt, und schicken Ihnen einen schriftlichen Festpreis – kostenlos und unverbindlich.
- Kostenlos und unverbindlich
- Schriftlicher Festpreis, ohne Nachforderungen
- Ihre Daten bleiben bei uns
- Anliegen
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- Dringlichkeit
- Sofort
- Kontakt
- Anruf
Ihre Anfrage geht direkt an Rudolf Nordheimer. Sie erhalten einen schriftlichen Festpreis.
Häufige Fragen zu Rumänien
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – wir antworten sofort.
Alle FragenGilt der deutsche Leichenpass in Rumänien?
Ja. Deutschland und Rumänien sind Vertragsstaaten des Berliner Abkommens über Leichenbeförderung von 1937; Rumänien ist seit 1943 dabei. Der Leichenpass der deutschen Ordnungsbehörde ist damit das zentrale Begleitpapier. Zusätzliche Wünsche des Friedhofs in Rumänien klären wir vorab.
Gibt es seit dem Schengen-Beitritt Rumäniens noch Grenzkontrollen?
Seit dem 1. Januar 2025 gibt es an den Landgrenzen zu Rumänien keine regulären Binnengrenzkontrollen mehr. Die Behörden können trotzdem stichprobenartig kontrollieren. Deshalb fahren alle Papiere im Original mit dem Sarg mit.
Wie lange dauert die Fahrt von Deutschland nach Rumänien?
Von München nach Bukarest sind es rund 1.470 Kilometer über Österreich und Ungarn, von Nordrhein-Westfalen rund 2.000 Kilometer. Wir planen die Fahrt mit Fahrerwechsel und nennen Ihnen vor Auftrag einen realistischen Termin.
Wer stellt in Rumänien die Papiere für die Rückführung nach Deutschland aus?
Das Standesamt (Starea civilă) beurkundet den Tod und stellt das certificat de deces aus. Den Beförderungspass für den Leichnam stellt die Gesundheitsdirektion des Kreises (DSP) am Sterbeort aus. Wir arbeiten dafür mit einem Bestatter vor Ort zusammen.
Muss eine rumänische Sterbeurkunde in Deutschland übersetzt oder beglaubigt werden?
Eine Apostille ist nach der EU-Verordnung 2016/1191 nicht nötig. Am einfachsten ist die mehrsprachige CIEC-Sterbeurkunde, die rumänische Standesämter auf Antrag ausstellen. Sie wird in Deutschland ohne Übersetzung anerkannt.
Quellen: Auswärtiges Amt: Statusliste Internationales Abkommen über Leichenbeförderung (Berlin 1937) · Deutsche Botschaft Bukarest: Hilfe für Deutsche in Notfällen (Todesfall) · Deutsche Botschaft Bukarest: Personenstandsurkunden aus Rumänien und Deutschland · Deutsche Botschaft Bukarest: Beglaubigungen und Apostillen (EU-VO 2016/1191) · HG 741/2016 – Norme tehnice sanitare pentru serviciile funerare (Monitorul Oficial 843/2016) · Auswärtiges Amt: Vertretungen Rumäniens in Deutschland · eucrim: Bulgaria and Romania Fully Join Schengen · Destatis: Ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit
Angaben ohne Gewähr, Stand 10/2026. Vorgaben von Behörden und Fluggesellschaften ändern sich; wir prüfen sie für jeden Fall aktuell.
Wir sind jetzt für Sie da
Tag und Nacht, auch am Wochenende. Ein Anruf genügt, um die Überführung in Gang zu bringen.