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Europa

Überführung nach Polen und Rückführung nach Deutschland

Wer einen Verstorbenen nach Polen überführen möchte, braucht vor der Abfahrt zwei polnische Papiere: die Genehmigung der Behörde am Bestattungsort und eine Bescheinigung des polnischen Konsulats in Deutschland. Wir koordinieren beides und fahren die Strecke mit dem Bestattungsfahrzeug – mit Partner-Bestattern in Polen.

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Rudolf Nordheimer und Team – auf Deutsch, Russisch, Ukrainisch oder Englisch.

Auf der Straße

Polen auf einen Blick

Transportweg
Straße, im Bestattungsfahrzeug; z. B. Berlin–Warschau rund 570 km, Köln–Warschau rund 1.100 km
Genehmigungen Polen
Pozwolenie des Starosta bzw. Stadtpräsidenten am Bestattungsort + Konsularbescheinigung (zaświadczenie konsula)
Urkunden
Keine Apostille: EU-Verordnung 2016/1191; mehrsprachige CIEC-Sterbeurkunde empfohlen
Abkommen
Weder Berliner Abkommen 1937 noch Europarats-Übereinkommen 1973; beide Staaten im CIEC-Übereinkommen Nr. 16
Vertretung in Deutschland
Botschaft Berlin, Generalkonsulate Hamburg, Köln, München
Partner vor Ort
Partner-Bestatter in Polen
Von Deutschland nach Polen

Von Deutschland nach Polen: Ablauf und Genehmigungen

Polen verlangt für jede Überführung aus dem Ausland eine Genehmigung der polnischen Behörde, in deren Bezirk die Beisetzung stattfinden soll: des Starosta (Landrat) oder des Prezydent miasta (Stadtpräsident). Den Antrag können Angehörige oder ein beauftragter Bestatter stellen. Nach Angaben des polnischen Regierungsportals soll er in der Regel innerhalb von drei Tagen entschieden werden. Rechtsgrundlage ist das polnische Gesetz über Friedhöfe und die Bestattung Verstorbener von 1959 (ustawa o cmentarzach i chowaniu zmarłych) mit seinen Verordnungen.

Mit dieser Genehmigung stellt das zuständige polnische Konsulat in Deutschland die Bescheinigung zur Einfuhr der sterblichen Überreste aus (zaświadczenie na sprowadzenie zwłok lub prochów). Zuständig ist die Vertretung, in deren Amtsbezirk der Sterbeort liegt: die Botschaft in Berlin oder die Generalkonsulate in Hamburg, Köln oder München. Vorzulegen sind die Originale. Deutsche Urkunden müssen dafür nach Angaben des Konsulats nicht ins Polnische übersetzt werden. Nach Angaben des Konsulats wird die Bescheinigung in der Regel sofort, spätestens nach drei Tagen ausgestellt.

Die Fahrt erfolgt über die Straße. Von Berlin bis Warschau sind es rund 570 Kilometer, von Köln rund 1.100 Kilometer. Polen und Deutschland gehören zum Schengen-Raum. Trotzdem kann es an der deutsch-polnischen Grenze zeitweise Kontrollen geben. Alle Originale fahren deshalb im Fahrzeug mit. Vor Ort übernimmt unser Partner-Bestatter in Polen auf Wunsch die Abstimmung mit Friedhof und Pfarrei.

DokumenteDeutschland → Polen
  • Pozwolenie starosty / prezydenta miastaGenehmigung der polnischen Behörde am künftigen Bestattungsort
  • Zaświadczenie konsulaBescheinigung des zuständigen polnischen Konsulats in Deutschland, ausgestellt auf Grundlage der Genehmigung
  • SterbeurkundeDeutsche Sterbeurkunde oder Auszug aus dem Sterberegister, im Original; mehrsprachige Fassung empfohlen
  • LeichenpassVon der deutschen Ordnungsbehörde ausgestellte Genehmigung zur Beförderung des Leichnams
  • VollmachtIm Original, wenn der Bestatter den Antrag beim Konsulat stellt
Alle Dokumente erklärt
Rückführung aus Polen

Tod in Polen: Rückführung nach Deutschland

Stirbt ein Angehöriger in Polen, stellt der Arzt die Todesbescheinigung aus (karta zgonu). Das örtliche Standesamt (Urząd Stanu Cywilnego, kurz USC) beurkundet den Sterbefall und stellt die Sterbeurkunde aus (akt zgonu). Die Deutsche Botschaft in Warschau rät, eine Urkunde auf dem internationalen, mehrsprachigen Formular zu beantragen. Sie kann in Deutschland ohne Übersetzung verwendet werden. Eine Nachbeurkundung beim deutschen Standesamt ist dann in der Regel nicht nötig.

Für den Transport nach Deutschland braucht es die Zustimmung der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde Sanepid (Państwowy Powiatowy Inspektor Sanitarny). Vorgelegt werden in der Regel die Sterbeurkunde, die karta zgonu und eine Zusage der deutschen Gemeinde oder Friedhofsverwaltung, den Verstorbenen aufzunehmen. Nach einem Unfall kann eine Freigabe der Staatsanwaltschaft (prokuratura) nötig sein. Einen Leichenpass der deutschen Vertretung braucht es nach Angaben der Botschaft in der Regel nicht; die polnischen Papiere reichen meist aus.

Die Deutsche Botschaft in Warschau und die Generalkonsulate in Breslau (Wrocław), Krakau und Danzig sowie das Konsulat in Oppeln helfen, wenn im Einzelfall doch ein deutscher Leichenpass verlangt wird. Wir stimmen Termine mit dem Sanepid ab, holen den Verstorbenen mit unserem Partner in Polen ab und bringen ihn zum Bestatter oder Friedhof in Deutschland.

DokumentePolen → Deutschland
  • Akt zgonu (Sterbeurkunde)Vom Urząd Stanu Cywilnego, möglichst auf dem internationalen Formular
  • Karta zgonuÄrztliche Todesbescheinigung mit Todesursache
  • Zustimmung des SanepidGenehmigung der Gesundheitsbehörde für den Transport nach Deutschland
  • Freigabe der ProkuraturaNur bei Unfall oder ungeklärter Todesursache
  • AufnahmebestätigungZusage der deutschen Gemeinde oder Friedhofsverwaltung
Rückführung nach Deutschland
Gut zu wissen

Gut zu wissen: Bestattungskultur und Besonderheiten in Polen

In Polen prägt die katholische Kirche viele Trauerfeiern. Häufig wünschen Familien eine Totenmesse in der Heimatpfarrei und eine Beisetzung im Familiengrab. Allerheiligen (Wszystkich Świętych) am 1. November ist gesetzlicher Feiertag. Viele Familien besuchen dann die Gräber ihrer Angehörigen, auch aus Deutschland. Wer eine Überführung kurz vor diesem Datum plant, sollte mit vollen Straßen und gefragten Terminen bei Friedhöfen rechnen.

Laut Destatis lebten Ende 2025 rund 840.000 polnische Staatsangehörige in Deutschland, dazu viele Deutsche mit polnischen Wurzeln. Viele möchten in ihrem Herkunftsort beigesetzt werden. Wichtig: Die Genehmigung wird vom Starosta am Bestattungsort erteilt, nicht am letzten Wohnort in Polen. Steht der Friedhof noch nicht fest, verzögert sich das ganze Verfahren. Ist der Verstorbene an bestimmten Infektionskrankheiten gestorben, erlaubt das polnische Recht eine Überführung teils erst nach zwei Jahren.

Urne

Urnenüberführung nach Polen

Auch für eine Urne verlangt Polen die Genehmigung des Starosta am Beisetzungsort und die Bescheinigung des polnischen Konsulats. Statt des Leichenpasses legen Sie dem Konsulat die Einäscherungsbescheinigung des deutschen Krematoriums vor. Nach Angaben polnischer Konsulate darf die Urne mit jedem würdigen Verkehrsmittel befördert werden, etwa im eigenen Auto oder im Handgepäck. Bei Flügen gelten zusätzlich die Regeln der Fluggesellschaft. Wir besorgen die Papiere und übergeben Ihnen die Urne mit vollständigen Unterlagen oder bringen sie selbst zur Familie oder zum Friedhof in Polen.

Mehr zur Urnenüberführung
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Fragen

Häufige Fragen zu Polen

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Wer erteilt die Genehmigung für eine Überführung nach Polen?

Der Starosta oder der Stadtpräsident (Prezydent miasta) am Ort der geplanten Beisetzung. Mit dieser Genehmigung stellt das zuständige polnische Konsulat in Deutschland die Bescheinigung zur Einfuhr aus. Den Antrag können Angehörige oder der beauftragte Bestatter stellen.

Welches polnische Konsulat ist für meinen Fall zuständig?

Zuständig ist die Vertretung, in deren Amtsbezirk der Sterbeort in Deutschland liegt: die Botschaft in Berlin oder die Generalkonsulate in Hamburg, Köln oder München. Wir stellen den Antrag dort für Sie, wenn Sie uns eine Vollmacht geben.

Müssen deutsche Urkunden für Polen übersetzt oder apostilliert werden?

Für die Konsularbescheinigung verlangt das polnische Konsulat nach eigenen Angaben keine Übersetzung. Eine Apostille ist zwischen EU-Staaten für Sterbeurkunden nach der EU-Verordnung 2016/1191 nicht nötig. Für spätere Behördengänge in Polen empfehlen wir die mehrsprachige Sterbeurkunde.

Mein Vater ist im Urlaub in Polen gestorben. Wie kommt er nach Deutschland?

Das Standesamt (USC) stellt die Sterbeurkunde aus, die Gesundheitsbehörde Sanepid genehmigt den Transport. Einen deutschen Leichenpass braucht es meist nicht. Wir organisieren die Abholung mit unserem Partner in Polen und die Fahrt zum Friedhof in Deutschland.

Darf ich die Urne selbst im Auto nach Polen bringen?

Grundsätzlich ja. Auch dafür sind die Genehmigung des Starosta und die Bescheinigung des polnischen Konsulats nötig. Führen Sie diese sowie Sterbeurkunde und Einäscherungsbescheinigung im Original mit, besonders für mögliche Grenzkontrollen.

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